Was sind Aktien? Definition

Aktien sind Beteiligungswerte an Unternehmen. Eine Aktie ist somit ein Finanzinstrument, das dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Dem Aktien-Inhaber werden dabei Vermögens- und Mitspracherechte gesichert. 

Arten von Aktien

Aktie ist nicht gleich Aktie. Folgende Unterscheidungen sind wichtig:

  • Inhaberaktien und Namensaktien
    Nach der Art ihrer Übertragbarkeit wird zwischen Inhaberaktien und Namensaktien unterschieden. Inhaberaktien, bei denen der Eigentümer nicht namentlich genannt wird und der Besitz maßgebend ist, stellen die häufigste Aktienkategorie dar. Dieser Aktientyp wird an der Börse gehandelt. Namensaktien sind vergleichsweise selten. Sie werden auf eine bestimmte Person ausgestellt. Nur der genannte Inhaber darf alle, mit dem Besitz der Urkunde verbundenen Rechte ausüben. Sie werden meist in einem sehr kleinen Kreis gehandelt.
  • Stammaktien und Vorzugsaktien
    Die Rechte der Aktionäre sind je nach Art der Aktien, die sie besitzen, unterschiedlich groß. Ein Stimmrecht in der Hauptversammlung haben nur die Inhaber von Stammaktien („Stämme“), wobei das Stimmrecht von der Höhe der Beteiligung abhängig ist. Besitzer von Vorzugsaktien („Vorzüge“) hingegen haben oft kein Stimmrecht. Sie genießen jedoch in aller Regel den Vorteil einer höheren Dividendenzahlung. Wird von „Aktien“ gesprochen, sind meist Stammaktien gemeint. Da viele Unternehmen in den letzten Jahren ihr Grundkapital vereinheitlicht haben, sind Vorzugsaktien seltener geworden.

Einfluss und Ertrag

Einfluss auf ihre Gesellschaft können Aktionäre bei den in der Regel ein Mal im Jahr tagenden Hauptversammlungen ausüben. Die Hauptversammlung entscheidet über wichtige Schritte des Unternehmens, wie z. B. Übernahmen oder Fusionen, aber auch über die Höhe der auszubezahlenden Dividende. Weitere wichtige Aufgaben der Hauptversammlung sind die Wahl des Aufsichtsrates und Entscheidungen über Kapitalmaßnahmen (z. B. Kapitalerhöhungen). Das Stimmrecht bei der Hauptversammlung wird entsprechend den Anteilen am Unternehmen ausgeübt. Uneingeschränkt gelten diese Rechte allerdings nur für die Besitzer von so genannten Stammaktien. Der von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Aktionäre. Er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan, zu dessen wesentlichen Aufgaben die Bestellung, Beratung und Überwachung des geschäftsführenden Vorstandes sowie die Prüfung des Jahresabschlusses zählen. Der Aufsichtsrat muss mindestens vier Mal im Jahr tagen. Der Vorstand der Aktiengesellschaft leitet die Geschäfte der Gesellschaft und muss darüber dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstatten.