Die Marktsegmentierung fasst die an den Märkten der Wiener Börse AG gehandelten Finanzinstrumente zusammen und ordnet diese nach bestimmten Kriterien unterschiedlichen Marktsegmenten zu.

Als Aufnahmekriterien für die Zuordnung zu den einzelnen Marktsegmenten gelten insbesondere:

  • Märkte (Amtlicher Handel, Vienna MTF)
  • Art der Finanzinstrumente (Aktien, Partizipationsscheine, Genussrechte, Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, etc.)
  • Zusatzanforderungen nach erhöhter Transparenz, Qualität und Publizität
  • Ausmaß der Marktbetreuung (z.B. Market Maker)
  • Handelssystem bzw. Handelsform

Die Marktsegmentierung lässt die durch das Börsegesetz normierten Verpflichtungen der Emittenten unberührt.

Der Handel mit Finanzinstrumenten im Vienna MTF erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel. Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend das Erfordernis einer formellen Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und die Emittentenpflichten an einem geregelten Markt gelten für im Vienna MTF gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl aber insbesondere die in den Art. 17 (Veröffentlichung von Insiderinformationen), Art. 18 (Insiderlisten), Art. 19 (Eigengeschäfte von Führungskräften)  der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 155 Abs. 1 Z. 2 bis 4 BörseG 2018, wie auch die in § 119 Abs. 4 BörseG 2018 niedergelegten Pflichten und die Verbote der Art. 14 (Insiderhandel) und Art. 15 (Marktmanipulation) der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014) iVm §§ 154, 163 und 164 BörseG 2018. Allerdings finden die vorgenannten Pflichten für im Vienna MTF gehandelte Finanzinstrumente nur dann Anwendung, wenn der Emittent die Einbeziehung des Finanzinstruments zum Handel beantragt oder genehmigt hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Finanzinstrumenten ausländischer Emittenten, die in den Vienna MTF einbezogen sind, zu Unterschieden gegenüber Finanzinstrumenten österreichischer Emittenten, die in den Vienna MTF einbezogen sind, kommen kann. Diese können – nicht abschließend aufgezählt – in sachenrechtlicher Hinsicht (somit die Rechte des Erwerbers an z.B. Ausland verwahrten Finanzinstrumenten betreffend), in der Lieferung bzw. dem Settlement der Finanzinstrumente oder in gesellschaftsrechtlicher (z.B. Stimm- oder Dividendenberechtigungen betreffend) bzw. sonstiger – z.B. steuerlicher – Hinsicht liegen.

Marktsegmente

Die an den Märkten der Wiener Börse AG gehandelten Finanzinstrumente werden in folgende Segmente unterteilt: