Eine Kapitalerhöhung ist die Beschaffung von Eigenkapital durch die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Ihr muss stets ein Beschluss der Hauptversammlung vorangegangen sein. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen werden den Altaktionären mittels Bezugsrecht so genannte „ Junge Aktien“ zu einem festen Preis und in einem bestimmten Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz überlassen. Sobald die „Jungen Aktien“ den „Alten Aktien“ gleichgestellt sind, entfällt die Bezeichnung „Junge Aktien“.

Das Bezugsrecht

Ein spezielles Vorkaufs- oder Bezugsrecht stellt sicher, dass nach Kapitalerhöhungen oder Kapitalberichtigungen der bisherige Anteil eines Aktionärs erhalten bleibt. Dieses Recht ist während einer bestimmten Frist handelbar. Der Preis des Bezugsrechts liegt grundsätzlich in Höhe der Preisdifferenz der Aktie vor, kann aber nach der Bekanntgabe der Kapitalerhöhung durch Angebot und Nachfrage deutlich verändert werden.