Mit 1. November 2007 wurde die EU-Richtlinie über Märkte und Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) in österreichisches Recht umgesetzt. MiFID legt einheitliche Regeln für Wertpapierdienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum fest. Wesentliche Ziele der MiFID sind die Erhöhung der Markttransparenz, die Stärkung des Wettbewerbs unter Anbietern von Finanzdienstleistungen und damit die Verbesserung des Anlegerschutzes.

Die Richtlinie hat für eine stärkere Integration auf den EU-Finanzmärkten gesorgt. Der rapide technologische Fortschritt, die Komplexität und der Wandel der Finanzmärkte sowie die Erfahrungen während der Finanzkrise gaben jedoch Anlass für eine umfassende Überprüfung. Diese führte zum Erlass von MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive – Richtlinie 2014/65/EU) sowie von MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation – VO 600/2014) im Jahr 2014. Neben einer effizienteren und widerstandsfähigeren Gestaltung der Marktstrukturen und einer Erhöhung der Transparenz wird auch der Anlegerschutz weiter verbessert. MiFID II musste bis Juli 2017 von den Mitgliedstaaten umgesetzt und muss ab Jänner 2018 angewendet werden. MiFIR gilt unmittelbar ab 3. Jänner 2018. Österreich hat zwecks Umsetzung im Juli 2017 insbesondere das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz neu erlassen. Beide treten am 3. Jänner 2018 in Kraft.