• Welchen Zeitraum sollte man für den erfolgreichen Abschluss eines Listings einplanen?

    Im ersten Schritt wird die Kontaktaufnahme mit dem Listing-Team der Wiener Börse empfohlen und Zeitplan und Struktur der Emission zu besprechen. In Folge der Übermittlung der notwendigen Unterlagen (inkl. Entwurf des Listing-Antrags und gegebenenfalls Informationsmemorandum) gibt das Listing-Team innerhalb von 2 Arbeitstagen Feedback. Nach Freigabe der Unterlagen seitens des Listing-Teams, kann der unterschriebene Antrag sowie die finalen Unterlagen übermittelt werden.

    Die Bewilligung zur Einbeziehung in den Vienna MTF erfolgt durch Beschluss der Wiener Börse meist taggleich nach Einlangen der Unterlagen. Erster Handelstag zwei Tage nach Beschlussfassung möglich. Der Antragsteller erhält als Bestätigung über die Einbeziehung in den Vienna MTF die Veröffentlichung der Wiener Börse über die Handelsaufnahme, der im Antrag genannte Rechnungsempfänger die Rechnung über die Gebühr.

    Typischerweise nimmt dieser Prozess 1-2 Wochen in Anspruch, je nach Qualität des Informationsmemorandums, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Unterlagen.
     
  • Wird für das Listing ein Listing Agent benötigt?

    Der Listingprozess kann sowohl von transaktionsbegleitenden Banken, Wertpapierfirmen oder Anwaltskanzleien initiiert werden. Auch der Emittenten kann direkt mit dem Team der Wiener Börse in Kontakt treten. Als formeller Antragsteller kann jede der oben genannten Parteien agieren.
     
  • Welche laufenden Verpflichtungen ergeben sich aus einem Listing im Vienna MTF?

    Die laufenden Verpflichtungen ergeben sich auf EU-Ebene aus der EU Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Weiters ergeben sich aus dem „Regelwerk Vienna MTF" (PDF-File 1,5 MB) weitere anlassbezogene Informationspflichten gegenüber der Wiener Börse, wie die Bekanntgabe von vorzeitigen Tilgungen, Änderungen der Emissionsbedingungen oder Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten.
     
  • Wie informiere ich die Wiener Börse im Rahmen der laufenden Verpflichtungen?

    Zur Erfüllung der Informationspflicht gegenüber der Wiener Börse reicht ein formloses E-Mail an bonds(a)wienerboerse.at. Auf diesem Weg können relevante Änderungen schnell und unkompliziert bekannt gegeben werden. Der Emittent ist berechtigt, einen Dritten mit der Übermittlung der jeweiligen Informationen zu beauftragen (beispielsweise Zahlstelle zur Übermittlung von vorzeitigen Tilgungen).
     
  • Wie werden Anleihen an der Wiener Börse gehandelt?

    Sämtliche an der Wiener Börse notierten Finanzinstrumente werden im Handelssysstem Xetra T7® aufgesetzt und sind über die angeschlossenen Handelsmitglieder handelbar. Das automatische Clearing und Settlement erfolgt über CCP.A (Central Counterparty Austria) sowie OeKB CSD. Unter gewissen Umständen können bestimmte Finanzinstrumente nicht über die oben genannten Institute abgewickelt werden. Die tatsächliche Handelsaktivität hängt von einigen Faktoren ab, unter anderem von der Verfügbarkeit von Market Makern sowie der Voraussetzung eines automatischen Clearing und Settlements. Für eine detailliertere Auskunft steht Ihnen das Team der Wiener Börse gerne zur Verfügung.
     
  • Wird ein gebilligter Prospekt für ein Listing im Vienna MTF benötigt?

    Nein, das börsengeregelte Zulassungssegment Vienna MTF unterliegt nicht der EU Prospektverordnung. Somit ist ein Listing auch ohne gebilligten Prospekt möglich. Stattdessen reicht ein Angebotsdokument (Offering Memorandum) oder die Übermittlung eines sogenannten Informationsmemorandums, welches ausreichende Informationen über den Emittenten sowie das Finanzinstrument enthält. Die Wiener Börse stellt entsprechende Vorlagen für ein Informationsmemorandum bereit.
     
  • Wie funktioniert ein Delisting?

    Die Börsennotierung eines Finanzinstruments wird im Zuge des in den Anleihebedingungen vorgesehenen Tilgungsdatums automatisch gelöscht. Im Falle einer vorzeitigen Tilgung erfolgt das Delisting auf Basis der Information durch den Emittenten (oder einen beauftragten Dritten). Wenn ein Emittent ein Delisting bei gleichzeitig fortführender Existenz des Finanzinstruments wünscht („freiwilliges Delisting“), verrechnet die Wiener Börse eine Delistinggebühr gemäß der geltenden Gebührenordnung.

Für Fragen stehen Ihnen die Experten unseres Listing-Teams sehr gerne jederzeit zur Verfügung.