Einer der Hauptunterschiede zwischen den beiden von der Wiener Börse betriebenen Märkten liegt in den Folgepflichten. Als börsenregulierter Markt unterliegt der Vienna MTF einem maßgeschneiderten Regelwerk, welches die für den transparenten Betrieb des Marktes unbedingt notwendigen Anforderungen beinhaltet.

Vienna MTF

Mit den Vorteilen des Listings eines Finanzinstruments am Vienna MTF sind auch einige Verpflichtungen verbunden. Diese ergeben sich europarechtlich aus der Market Abuse Regulation (MAR), wie die Veröffentlichung von Insiderinformationen, Eigengeschäften von Führungskräften und das Führen von Insiderlisten.

Daneben sieht das „Regelwerk Vienna MTF" (PDF-File 1,5 MB) in § 8 einige Berichtspflichten der Emittenten vor, wenn diese den Antrag selbst gestellt oder der Antrag auf Einbeziehung durch einen Dritten genehmigt wurde.

Das betrifft im Falle von Anleihe-Emittenten im Vienna MTF insbesondere:

  1. Änderung der Rechtsgrundlagen des Emittenten (z.B. durch M&A-Aktivitäten)
  2. Änderung des Firmenwortlautes des Emittenten
  3. Default einer in den Vienna MTF einbezogenen Anleihe (Nicht-Leistung der Zinszahlung oder Rückzahlung bzw. Verschiebung der Zinszahlung oder Rückzahlung) des Emittenten;
  4. Änderungen der Emissionsbedingungen;
  5. vorzeitige Tilgung.

Änderungen der Emissionsbedingungen bedürfen per se keiner Vorab-Genehmigung durch die Wiener Börse, sobald sie vom Vorstand des Emittenten genehmigt wurden, wird aber eine Information erwartet.

Weitere Details finden Sie in den jeweiligen Factsheets im Download-Bereich.

Für Fragen stehen Ihnen die Experten unseres Listing-Teams sehr gerne jederzeit zur Verfügung.