• Ist für die Börsennotierung ein gebilligter Prospekt erforderlich?

    Ja, ein gebilligter Prospekt aus einem anderen Land muss nach Österreich notifiziert oder von der FMA (Finanzmarktaufsicht) gebilligt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Notierungen im Amtlichen Handel (im Gegensatz zum Vienna MTF) nicht auf die Notwendigkeit eines gebilligten Prospekts verzichtet werden kann.
     
  • Wenn ich einen gebilligten Prospekt habe, der in Österreich zugelassen ist, was brauche ich dann noch, um eine Notierung im Amtlichen Handel zu beantragen?

    Bevor Sie ein Antragsformular bei der Wiener Börse einreichen, müssen Sie Ihren Antrag von einem Handelsmitglied der Börse gegenzeichnen lassen. Dieser Prozess der Abstimmung mit dem entsprechenden Marktteilnehmer zur Unterstützung Ihres Antrags kann einige Tage in Anspruch nehmen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, den Prozess so rasch wie möglich einzuleiten.
     
  • Wie finde ich ein Handelsmitglied, das meinen Antrag unterstützt?

    Die aktuelle Liste der Mitglieder finden Sie hier. Wir sind gerne bereit, Sie diesbezüglich zu beraten und wenn möglich zu vermitteln.
     
  • Wie lange dauert es, bis Anleihen notiert werden?

    In der Regel antworten wir innerhalb von maximal 2 Tagen mit der ersten Begutachtung und innerhalb von 1 Tag mit den folgenden Überprüfungen. Sobald eine Begutachtung ohne Kommentare vorliegt, können Sie die endgültigen Unterlagen einreichen. Wenn diese bis 11:00 Uhr MEZ eingegangen sind, wird der Antrag noch am selben Tag beim Börsenkommissär eingereicht. Der Kommissär hat das Recht, weitere Informationen anzufordern.
     
  • Welche Anforderungen gelten für Zahlstellen und Zentralverwahrer?

    Im Allgemeinen sind beide erforderlich und sollten der Regulierung des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegen.
     
  • Gibt es unterschiedliche Anforderungen für die Notierung im Segment für qualifizierte Anleger (QI)?

    Nein, die Notierungsanforderungen sind dieselben wie bei einer Notierung außerhalb des QI-Segments. Weitere Informationen finden Sie in dem entsprechenden Abschnitt.
     
  • Wie läuft das Delisting-Verfahren ab?

    Die Notierung eines Wertpapiers wird bei Fälligkeit automatisch beendet. Im Falle einer vollständigen vorzeitigen Rückzahlung müssen Sie uns lediglich über diese Tatsache und das Datum der Rückzahlung informieren. Erfolgt keine Tilgung (oder eine teilweise Tilgung), so ist für die Aufhebung der Notierung eine Gebühr zu entrichten. Wenden Sie sich bitte an unser Experten-Team, um die genaue Vorgehensweise zu erfahren.
     
  • Was sind die laufenden Verpflichtungen?

    Zusätzlich zu den MAR-Anforderungen kommt auch die EU-Transparenzrichtlinie zur Anwendung. Wir wenden das Herkunftslandprinzip an, was bedeutet, dass alle Verpflichtungen gemäß der EU-Transparenzrichtlinie (insbesondere Jahres- und Halbjahresfinanzberichte) nur im (ausgewählten) Herkunftsland erfüllt werden müssen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Abschnitt über die laufenden Verpflichtungen.
     
  • Wie kann ich das ausstehende Emissionsvolumen aktualisieren?

    In den meisten Fällen brauchen Sie uns nur das aktuelle Emissionsvolumen per E-Mail mitzuteilen und wir aktualisieren unsere Systeme. Normalerweise wird das aktualisierte ausstehende Volumen von der Zahlstelle oder dem Antragsteller eingereicht. In einigen Fällen kann auch der Emittent das neue ausstehende Volumen übermitteln.  

Für Fragen stehen Ihnen die Experten unseres Listing-Teams sehr gerne jederzeit zur Verfügung.