(Bareinschuss) Sicherheitsleistung, die für Futures-Positionen bei der Clearingstelle hinterlegt werden muss. Bei Futures wird zwischen der Initial Margin und der Variation Margin, die dem täglichen Gewinn- bzw. Verlustausgleich dient, unterschieden. Bei Optionen ist die Hinterlegung der Margin nur bei Short Positionen erforderlich. Die Margin kann in bar oder in Form von Wertpapieren (Aktien und lombardfähige Titel) zur Verfügung gestellt werden.

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