Specialists als auch Market Maker sind während einer bestimmten Zeit des Fortlaufenden Handels zur verbindlichen Nennung von An- und Verkaufspreisen (Quotes) verpflichtet, die zumindest eine vordefinierte Mindestquotierungsmenge (Minimum Size) umfassen und innerhalb einer vordefinierten Preisspanne (Maximum Spread) liegen.
Ein Handelsmitglied, welches eine Specialist- bzw. Market Maker-Funktion übernommen hat, erfüllt seine Verpflichtung, wenn es durchschnittlich für ein Kalendermonat ≥ 80 % des täglichen Beobachtungszeitraumes seinen Quotierungsverpflichtungen hinsichtlich Minimum Size und Maximum Spread nachkommt. Als täglicher Beobachtungszeitraum wird die Zeit von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr eines jeden Handelstages herangezogen.
Bei einer Veränderung des ATX um +/- 3 % zum Vortagesschlusspreis des ATX tritt für die als Specialist bzw. Market Maker verpflichteten Handelsteilnehmer im Marktsegment equity market die Fast Market Regelung in Kraft – die betreffenden Quotierungsverpflichtungen werden von der Wiener Börse AG aufgehoben und etwaige Verfehlung für den betreffenden Handelstag nicht gewertet.
Erfüllt der Specialist bzw. Market Maker im Beobachtungsmonat seine Verpflichtung nicht, erfolgt eine Rückverrechnung von Transaktionsgebühren für den betroffenen Beobachtungsmonat auf Basis von Principal Gebühren.
Weitere Informationen
Specialist & Market Maker System
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Specialist-Ausschreibung 2016
Specialist-Ausschreibung 2015
Downloads
Erfüllungsquoten 03/2021 (PDF-File 750 KB)
Specialist & Market Maker Verpflichtungen (PDF-File 170 KB)
Market Maker Verpflichtungen global market (PDF-File 115 KB)
Market Maker Verpflichtungen für ETFs (PDF-File 115 KB)
Market Maker Verpflichtungen für Anleihen (PDF-File 215 KB)
Specialist und Market Maker (PDF-File 430 KB)