Wertpapier-KESt und Behaltefrist in Österreich

2011 wurde die Behaltefrist von einem Jahr, ab der Kursgewinne von Wertpapieren steuerfrei waren, gestrichen. Seitdem sind Einkünfte aus Wertpapier-Erträgen unabhängig von der Dauer des Investments steuerpflichtig. Das heißt: Eigentum an österreichischen Unternehmen in Form von Aktien wird aktuell mit 27,5 % besteuert, Spareinlagen mit 25 %. Wird Gold länger als ein Jahr gehalten und dabei Gewinn erzielt, ist dieser steuerfrei. Die Wiener Börse setzt sich seither intensiv für die Wiedereinführung der Behaltefrist von einem Jahr zur steuerlichen Entlastung von langfristigem Aktienbesitz ein.

Dafür sprechen viele gute Gründe

  • Das wäre ein wichtiger Schritt zur Bildung einer breiteren Aktionärsbasis in Österreich. 
  • Langfristige Orientierung und Investition in die heimische Realwirtschaft sollte im Gegensatz zu kurzfristiger Spekulation belohnt werden. 
  • Gerade im derzeitigen Niedrigzinsumfeld müsste der Zugang zum Investieren erleichtert werden.
  • Personen mit langfristigem Anlagehorizont sollten ihr bereits versteuertes Arbeitseinkommen steuerfrei veranlagen können.

Stärkung des Kapitalmarkt für Österreichs Wohlstand

Für alle gesellschaftlichen Megathemen – von COVID-19 Bewältigung, finanzielle Inklusion, Pensionssicherung, Wohlstandsverteilung, bis zur Innovationssicherung – braucht es einen funktionierenden Kapitalmarkt. Wird er nicht stärker genutzt, droht ein Wohlstandsverlust für die Volkswirtschaft. Das aktuelle Regierungsprogramm enthält bereits alle Bausteine, um den Kapitalmarkt in Österreich zu aktivieren:

  • Konsequente regulatorische Modernisierung und Abbau von „Gold Plating“ 
  • Stärkung der Finanzbildung (Financial Literacy) in Österreich
  • Wiedereinführung der Behaltefrist 
  • Ausbau der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge