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AK/vida: Verpflichtende Weiterbildung fällt nun unter Arbeitszeit

22.05.2024, 12:52:00

AK und Gewerkschaft: Arbeitgeber müssen die Kosten für notwendige Bildungsmaßnahmen übernehmen, wenn diese nicht von einem Dritten gefördert werden

Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Normen oder des Arbeitsvertrages für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind, fallen nun unter Arbeitszeit, so Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft vida. Sie verweisen auf eine neu eingeführte Bestimmung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (§ 11b AVRAG) und sehen eine langjährige Forderung erfüllt.

"Arbeitgeber müssen die Kosten für diese Bildungsmaßnahmen dann übernehmen, wenn diese nicht von einem Dritten (z.B. externer Fördergeber) getragen werden", so die vida. Beispielsweise müssten jetzt alle Lkw- und Buslenker nach dem Berufseinstieg innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen. Wolle ein Unternehmen die Fahrerinnen und Fahrer für den Transport von gefährlichen Gütern einsetzen, dann bedürfe es auch einer Zusatzausbildung. "Bisher war nicht sichergestellt, dass eine solche auch bezahlt vom Arbeitgeber in der Arbeitszeit stattfindet", beschreibt Roman Hebenstreit, Vorsitzender der vida, den praktischen Nutzen der neuen Regelung für die Arbeitnehmer.

"Dieser Zustand war für die Arbeitnehmer alles andere als fair", meint dazu Philipp Brokes, stv. Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer. Nun sei die Rechtslage eindeutig. Dies würde auch das Ende der bisherigen "Ausbildungskosten-Rückersatzvereinbarungen" bedeuten, mit denen die Kosten über die Hintertür den Beschäftigten umgehängt worden seien. "Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird daher eine wesentliche Erleichterung für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlagend, die wir ausdrücklich begrüßen", so Brokes.

stf/sag

 ISIN   
 WEB   http://www.arbeiterkammer.at
       http://www.vida.at


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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen