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Manner geht gegen FMA-Bescheid zu fehlerhafter Rechnungslegung vor
10.08.2023, 15:20:00
Manner soll Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht nachgekommen sein
Laut Fehlerfeststellung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung, die zuletzt von der FMA bestätigt wurde, war Manner der Verpflichtung gemäß § 244 Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht nachgekommen.
tpo/sag
ISIN AT0000728209 WEB http://www.manner.at http://www.fma.gv.at
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen