FMA bestätigt Fehlerfeststellung bei Manner-Rechnungslegung
Geht um Jahresfinanzbericht 2020 und Halbjahresfinanzbericht 2021
Laut Fehlerfeststellung war Manner der Verpflichtung gemäß § 244 Abs. 2 Unternehmensgesetzbuch zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht nachgekommen. Der Manner-Vorstand will den FMA-Bescheid und die damit verbundenen Implikationen einer detaillierten und umfassenden Prüfung unter Einbindung interner Gremien und externer Berater zu unterziehen, teilte das Wiener Unternehmen mit. Auf Basis dieser Analyse will der Vorstand der Gesellschaft innerhalb der Beschwerdefrist entscheiden, ob ein Rechtsmittel gegen den Bescheid erhoben wird.
phs
ISIN AT0000728209 WEB http://www.manner.at http://www.fma.gv.at
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen