(WAG) Enthält Regelungen über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, definiert Wohlverhaltensregeln und bestimmt die mit der Aufsicht über den Wertpapierhandel beauftragte Behörde, die Finanzmarktaufsicht (FMA).
(WAG) Enthält Regelungen über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, definiert Wohlverhaltensregeln und bestimmt die mit der Aufsicht über den Wertpapierhandel beauftragte Behörde, die Finanzmarktaufsicht (FMA).