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OGH-Schlappe für Bank Austria im Streit mit 3-Banken-Gruppe

21.08.2023, 11:49:00

Höchstgericht bestätigt Kapitalerhöhungen als rechtmäßig - Bank Austria will noch offene Verfahren weiterverfolgen - BTV erwartet Zurückziehung der Parallelklagen gegen Oberbank und BKS

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Mit Stellungnahme der BTV neu geschrieben
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Im jahrelangen Streit zwischen der
UniCredit-Tochter Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank,
BKS, BTV) hat die Bank Austria nun auch vor dem Obersten Gerichtshof
(OGH) eine Schlappe erlitten: Das Höchstgericht hat eine Revision
der Bank Austria zurückgewiesen. Der OGH habe damit die wichtigste
Frage geklärt und festgestellt, dass die gesellschaftsrechtliche
Struktur der 3-Banken-Gruppe und alle bisherigen Kapitalerhöhungen
rechtmäßig seien, erklärte die BTV.
Mit seiner Entscheidung hat der OGH eine Entscheidung des
Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck vom Juni 2022 bestätigt. Das
Oberlandesgericht hatte die Klage gegen die BTV damals als formal
unzulässig und inhaltlich unbegründet beurteilt.
Dazu BTV-Vorstandschef Gerhard Burtscher am Montag: "Wir waren
uns zu jedem Zeitpunkt sicher, dass wir juristisch einwandfrei
aufgestellt sind, wie ich auch in fünf Hauptversammlungen
ausführlich dargelegt habe. Wir freuen uns daher heute sehr darüber,
dass das Höchstgericht unsere Rechtsansicht in vollem Umfang
bestätigt." In einer Mitteilung verweist die BTV darauf, dass die
Bank Austria für das gegen die BTV angestrengte Verfahren rund 12,5
Mio. Euro an Gerichtsgebühren zu tragen habe. Dazu kämen auch die
Kosten der eigenen Rechtsvertretung und die Kosten der Vertretung
der BTV.
Der Streit um Einfluss und Kontrolle zwischen der 3-Banken-Gruppe
und der Bank Austria, die größte Einzelaktionärin bei Oberbank, BKS
und BTV, dauert bereits seit 2019 an. Kern des Disputs sind
Kapitalerhöhungen unter den 3-Banken, die wechselseitige
Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie
gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit.
Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Gruppe bei den
Kapitalerhöhungen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im
Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen habe.
Sie vermutete, dass aufgrund der ringförmigen Beteiligungen
Kapitalerhöhungen (u. a. der Oberbank) zumindest teilweise aus deren
eigenem Vermögen bezahlt worden seien.
Im vergangenen Mai forderte die Bank Austria zudem, dass Oberbank
und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr
als 6 Mio. Euro klagen. Es ging darum, dass Oberbank und BKS im
Herbst 2022 ihr Syndikatsvorkaufsrecht nutzten und BTV-Aktien
erwarben, die Wüstenrot angeboten hatte. Am selben Tag wurden diese
zum Marktpreis an die G3B Holding (Generali) und die BTV
Privatstiftung weiterverkauft. Daraus entstand ein Verlust.
Der Rechtsvertreter der BTV, Georg Eckert, hält nach der
OGH-Entscheidung nun auch die von der UniCredit gegen Oberbank und
BKS eingeleiteten Parallelklagen für "abweisungsreif". "Wir gehen
davon aus, dass die UniCredit diese Klagen zurückziehen wird." Auch
ein wesentlicher Teil der Rechtsfragen in den derzeit noch offenen
Anfechtungsverfahren der UniCredit gegen verschiedene
Hauptversammlungsbeschlüsse der 3Banken sei nun vom OGH beantwortet
worden. Diese Verfahren seien derzeit noch unterbrochen, weil über
dort aufgeworfene übernahmerechtliche Fragen die Übernahmekommission
entscheiden muss.
Die Bank Austria hat bereits angekündigt, "die anderen, offenen
Verfahren konsequent weiterzuverfolgen", ohne auf Einzelheiten
einzugehen. Es dürfte dabei um das Verfahren bei der
Übernahmekommission und die Schadenersatzklagen gegen den Vorstand
gehen.
tpo/ivn/kan
 ISIN  AT0000625504  AT0000625108  AT0000624705
 WEB   http://www.bankaustria.at
       http://www.btv.at
       http://www.oberbank.at
       http://www.bks.at


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