Anleger haben die Wahl mittels Investmentfonds oder (fondsgebundener) Lebensversicherung ihre Zukunftsvorsorge anzusparen. Der Unterschied liegt im Wesentlichen darin, dass bei der Fondsvariante der Vermögenszuwachs im Vordergrund steht, während bei der Versicherungslösung zusätzlich bestimmte Risiken (z.B. Ablebensschutz) abgesichert werden. Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Zukunftsvorsorge – wie jede Versicherung – Kosten verursacht, ist der Gesamtertrag niedriger als bei Varianten ohne Versicherungsschutz.

Die jährliche Höchstgrenze der Beitragszahlungen ist ein bestimmter Prozentsatz der Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Für das Jahr 2013 ergibt sich ein maximal geförderter Einzahlungsbetrag von 2.445,55 Euro, die maximale Prämienhöhe liegt bei 103,94 Euro.

Der Anleger hat am Ende der Veranlagungsdauer drei Möglichkeiten: Der angesparte Betrag kann einkommensteuerfrei verrentet (d.h. als monatliches Zusatzeinkommen ausgezahlt) werden (frühestens ab dem vollendeten 40. Lebensjahr), steuerfrei wiederveranlagt werden, oder als Einmalauszahlung ausbezahlt werden; im Fall einer Einmalzahlung muss allerdings eine Nachversteuerung der Erträge (KESt) und die Rückzahlung der halben Prämien erfolgen.