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Wienerberger zieht statt BAWAG Group in ATX five ein, Nationalindex ATX bleibt unverändert

(Wien) Die heutige Überprüfung der österreichischen Aktienindizes ergibt eine Änderung in der Zusammensetzung des ATX five sowie neue Streubesitzfaktoren für EVN AG und Immofinanz AG. Die Zusammensetzung des Nationalindex ATX bleibt unverändert. <link www.wienerborse.at/marktdaten/aktien-sonstige/preisdaten/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Wienerberger AG</link> zieht aufgrund der höheren Streubesitz-Kapitalisierung in den letzten fünf Tagen anstelle von <link www.wienerborse.at/marktdaten/aktien-sonstige/preisdaten/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">BAWAG AG</link> in den <link www.wienerborse.at/indizes/aktuelle-indexwerte/uebersicht/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">ATX five</link> ein. Die fünf größten Unternehmen an der Wiener Börse sind damit Erste Group AG, OMV AG, Verbund AG, Raiffeisen Bank International AG und Wienerberger AG. Die Änderungen treten am 21. September 2020 in Kraft. Die Zusammensetzung österreichischer Indizes wird im März 2021 wieder überprüft, die Streubesitzfaktoren am 2. Dezember 2020.

Bei der <link www.wienerborse.at/marktdaten/aktien-sonstige/preisdaten/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">EVN AG</link> wird gemäß der Beteiligungsmeldung anlässlich des Einstiegs der Wiener Stadtwerke der Streubesitzfaktor von 0,2 auf 0,3 erhöht. Bei der <link www.wienerborse.at/marktdaten/aktien-sonstige/preisdaten/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Immofinanz AG</link> sinkt der Streubesitzfaktor von 0,8 auf 0,7. Im Zuge der Kapitalerhöhung haben institutionelle Anleger ihre Anteile aufgestockt. Der Streubesitzfaktor drückt aus, wie viele Aktien eines Unternehmens im Publikum gestreut sind und beeinflusst, wie stark eine Aktie im Index gewichtet ist.

Die Berechnung des ATX beruht auf einer quantitativen Methodik, die in einem Regelwerk festgehalten ist. Gemäß den „Richtlinien für die österreichischen Indizes der Wiener Börse“ kann es im Rahmen der halbjährlichen Überprüfung und Anpassung (März und September) zu einer Aufnahme oder Streichung von Unternehmen in den bzw. aus dem ATX kommen. Als Entscheidungsgrundlage für eine Indexaufnahme dienen der tägliche Durchschnittsumsatz sowie die Streubesitzkapitalisierung der Unternehmen. Die Überprüfung der Berechnungsparameter (Aktienanzahl, Streubesitzfaktoren und Repräsentationsfaktoren) findet quartalsweise (März, Juni, September und Dezember) statt. Einmal monatlich wird die <link 84 - internal-link "Opens internal link in current window">"ATX-Beobachtungsliste"</link> veröffentlicht. Im <link 3305 - internal-link "Opens internal link in current window">Indexkomitee</link>, das die Regelwerke zu den Indizes beschließt, bringen Vertreter der institutionellen Investoren, der Handelsmitglieder an der Wiener Börse, der Finanzinstitutionen, die Finanzprodukte auf die Indizes begeben, der Wissenschaft sowie der Wiener Börse ihre Erfahrung ein.

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Julia Resch

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Maria Zorn

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