(Wien) Die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer (BUSt) bzw. die Einführung einer Finanztransaktionssteuer für Österreich im Alleingang würden dem österreichischen Kapitalmarkt enormen Schaden zufügen: Durch die Besteuerung verteuert sich der Handel an der Wiener Börse schlagartig. Als Konsequenz ist zu befürchten, dass die ausländischen Handelsteilnehmer sofort an andere Börsen und ausländische, außerbörsliche Handelsplattformen wechseln. Der Finanzplatz Wien könnte auf diese Weise sofort zwei Drittel seines Aktienumsatzes und damit an Liquidität verlieren. Im April betrug der Aktienumsatz an der Wiener Börse 6,9 Mrd. EUR, der Anteil der internationalen Handelsteilnehmer lag bei 64 %. Aus heutiger Sicht könnten daher rund 4,4 Mrd. EUR an andere Börsen bzw. außerbörsliche Handelsplätze abwandern.
„Ohne Liquidität bleiben auch die Börsegänge aus“, zeigt sich Dr. Heinrich Schaller, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG, besorgt. „Außerdem gehen wir davon aus, dass auch die institutionellen Investoren – derzeit sind 40 Mrd. USD in ATX-Prime-Unternehmen investiert – ihr Kapital aus österreichischen Aktien abziehen werden, weil mangels Liquidität kein sinnvolles Fondsmanagement möglich ist. Dies gilt übrigens auch für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (ZKV): Die rund eine Million staatlich geförderten ZKV-Besitzer müssten dann ein für ihre Eigenvorsorge unattraktives Produkt halten.“
Eine allfällige BUSt oder Finanztransaktionssteuer würde auch der gesamten österreichischen Volkswirtschaft Schaden zufügen. Wie die Economica-Studie „Negative Auswirkungen einer Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer“ zeigt, hätte die Wiedereinführung einer BUSt und der daraus folgende Rückgang der Börsenumsätze eine Abschwächung der österreichischen Wirtschaftsleistung zur Folge: Bei einem – analog der Wifo-Studie – unterstellten Rückgang der Börseumsätze in Höhe von 15 % beläuft sich der volkswirtschaftliche Schaden im ersten Jahr auf 0,074 % des österreichischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder 204 Mio. EUR. In den Folgejahren nimmt der Schaden sowohl bei wachsendem BIP als auch bei einer stärkeren Nutzung der Wiener Börse zu Eigenkapitalaufbringung (insbesondere Kapitalerhöhungen) zu. Im ersten Jahr geht mit der (Wieder-)Einführung der Börsenumsatzsteuer ein Verlust von 2.660 Arbeitsplätzen einher. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei dem unterstellten Rückgang von 15 % um eine konservative Schätzung handelt, tatsächlich könnte die Wiener Börse bis zu zwei Drittel ihres Aktienhandels (Anteil ausländischer Marktteilnehmer) verlieren.
BUSt als fiskalisches Nullsummenspiel
Die Economica-Studie kommt weiters zu folgenden fiskalischen Erkenntnissen: Auf Basis der Umsätze im Jahr 2008 (abzüglich des zu erwarteten Rückgangs von 15 %) und einem Steuersatz von 0,15 % ist ein Aufkommen aus der Börsenumsatzsteuer in Höhe von 90 Mio. EUR zu erwarten (auf Umsatzbasis 2009 beläuft sich das erwartete Aufkommen lediglich auf 47 Mio. EUR). Dem stehen Ausfälle bei dem Gesamtaufkommen aus Steuern und Sozialversicherungsabgaben in mindestens gleicher Höhe gegenüber, davon allein 50 Mio. EUR aus lohn- und einkommensbezogenen Steuern und Abgaben. Dr. Christian Helmenstein, Studienautor und Mitglied des Vorstands des Economica Instituts für Wirtschaftsforschung, hält hierzu fest: „Schon unter statischen Verhaltensannahmen ist somit aus der (Wieder-)Einführung der Börsenumsatzsteuer kein fiskalischer Nettokonsolidierungsbeitrag zu erwarten. Werden die Anreize zu dynamischen Verhaltensänderungen in Form von (legalen) Steuervermeidungsreaktionen bei den Marktteilnehmern zusätzlich berücksichtigt, stellt sich die (Wieder-)Einführung nicht nur als volkswirtschaftliches, sondern sogar als fiskalisches Negativsummenspiel dar.“
„Dass die BUSt kein zeitgemäßes Steuerungsinstrument und keine ergiebige Staatseinnahmenquelle darstellt, belegt auch die Tatsache, dass in keinem EU-Mitgliedstaat in den letzten 20 Jahren eine Finanztransaktionssteuer für Börsegeschäfte eingeführt wurde“, so Dr. Michael Buhl, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG. Vielmehr wurden, wie in Österreich, bestehende Finanztransaktionssteuern in vielen Mitgliedstaaten abgeschafft: Luxemburg (1987), Spanien (1988), die Niederlande (1990). Deutschland (1991), Schweden (1991), Dänemark (1999), Frankreich (2008) und Italien (2008). Derzeit gibt es noch in sechs Ländern der EU (Belgien, Griechenland, UK, Irland, Polen, Zypern) eine Finanztransaktionssteuer für börsegehandelte Wertpapiertransaktionen, wobei in den meisten Ländern gleichzeitig ganz wesentliche Ausnahmeregelungen gelten.
