Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat am 26. Juni 2015 beschlossen, als Mitglied der Wiener Wertpapierbörse im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs mit Wirkung vom 1. Juli 2015 Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Frankfurt am Main (Deutschland) zuzulassen.
Das Mitglied Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA ist im Handel am Kassamarkt zur Teilnahme am Handel mit Wertpapieren über das elektronische Handelssystem XETRA® berechtigt und nimmt als unmittelbares Clearingmitglied (Direkt-Clearingmitglied) am Abwicklungssystem für im Handel am Kassamarkt geschlossene Geschäfte teil.
Die Mitgliedschaft an der Wiener Wertpapierbörse berechtigt auch zur Teilnahme am Handel am vom Börseunternehmen Wiener Börse AG betriebenen Dritten Markt als MTF.
Der Handel mit Finanzinstrumenten im Multilateralen Handelssystem (MTF) Dritter Markt erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel. Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an einem geregelten Markt und die Emittentenpflichten gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl aber die Verbote der §§ 48b und 48c BörseG.
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