Wiener Börse News

Handelsregeln betreffend Short Selling

Aufgrund zahlreicher Anfragen verweisen wir neuerlich auf die am 10.10.2008 geänderten Handelsregeln der Wiener Börse AG betreffend des Verbots von Short Selling:

Handelsregeln für das automatisierte Handelssystem XETRA® (Exchange Electronic Trading)

§ 18 In-sich-Geschäfte (Crossings), Verbot von Leerverkäufen (Short Selling)

(1) Die Eingabe gegenläufiger Aufträge durch ein Börsemitglied, die dasselbe Wertpapier betreffen
und im elektronischen Handelssystem zu einem Geschäftsabschluss zusammengeführt werden
könnten (Crossing-Geschäfte) ist unzulässig, sofern das Börsemitglied wissentlich sowohl auf der
Kauf- als auch auf der Verkaufsseite für eigene Rechnung oder für Rechnung desselben Kunden
handelt. Derartige Geschäfte führen im Fortlaufenden Handel nicht zu Börsepreisen, sofern das
Börsemitglied für eigene Rechnung handelt. Satz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige
Verhaltensweisen, die eine Umgehung der Vorschrift darstellen.

(2) Transaktionen, die zu einer Short Position oder zur Vergrößerung einer Short Position
(sogenannte Leerverkäufe) in Aktien führen, sind unzulässig. Short Positionen entstehen dann, wenn
der Verkäufer der Aktien im Zeitpunkt der Transaktion nicht Eigentümer der entsprechenden
Wertpapiere ist oder zum Zeitpunkt der Transaktion keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich
unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung von Wertpapieren gleicher Gattung hat oder
keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch hat, der zur
Übereignung von Wertpapieren gleicher Gattung führt. Geschäfte von Börsemitgliedern, die die
Verpflichtung übernommen haben, verbindliche An- und Verkaufspreise (Quotes) zu stellen (Market
Maker, Specialists und Betreuer im Handelsverfahren Auktion) sind von diesem Verbot
ausgenommen, soweit diese Geschäfte zur Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung
erforderlich sind. Ausgenommen vom Verbot sind zudem Leerverkäufe, die zur Absicherung bereits
bestehender Positionen dienen.