Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat am 7. März 2013 beschlossen, die Zulassung als Mitglied der Wiener Wertpapierbörse von Instinet Europe Limited, London (U.K.) auch auf seine Zweigniederlassung in Paris mit Wirkung vom 11. März 2013 auszudehnen.
Das Mitglied Instinet Europe Limited London (U.K.) ist somit mit Wirkung vom 11. März 2013 im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs aus Großbritannien und über die Zweigniederlassung in Paris, die Instinet Europe Limited Succursale de Paris Paris (Frankreich) im Handel am Kassamarkt zur Teilnahme am Handel mit Wertpapieren über das elektronische Handelssystem XETRA® berechtigt und nimmt als unmittelbarer Abwicklungsteilnehmer (direkter Abwicklungsteilnehmer über Abwicklungs-Agenten) am Abwicklungssystem für im Handel am Kassamarkt geschlossene Geschäfte teil.
Der Handel mit Finanzinstrumenten im Multilateralen Handelssystem (MTF) Dritter Markt erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel. Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an einem geregelten Markt und die Emittentenpflichten gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl aber die Verbote der §§ 48b und 48c BörseG.
