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News zu A1 Telekom Austria Group, Kontron, RBI

Thomas Arnoldner, der stellvertretende CEO der A1 Telekom Austria Group, wurde vom ÖBAG-Aufsichtsrat zum neuen Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG bestellt. Seine Amtszeit beginnt am 1. Februar 2027. Arnoldner löst die bisherige ÖBAG-Chefin Edith Hlawati ab. "Herr Arnoldner hat in den Hearings und bei der Lösung der gestellten Aufgaben die überzeugendsten Konzepte in einer sehr motivierten und authentischen Weise vorgestellt", hießt es in der Aussendung der ÖBAG. Die Beteiligungen der ÖBAG umfassen mitunter die fünf börsenotierten Konzerne Österreichische Post, Verbund, OMV, Telekom Austria und EuroTeleSites. Arnoldner wird seine Aufgaben bei Telekom Austria bis auf Weiteres unverändert wahrnehmen. Über die mit dem Wechsel verbundenen nächsten Schritte und die künftige Zusammensetzung des Vorstands wird der Aufsichtsrat der Telekom Austria AG zu gegebener Zeit entscheiden, heißt es seitens der A1 Group.

Weiters wurde mitgeteilt, dass Sonja Wallner die A1 Group verlässt. Sie habe entscheiden, ihre Vorstandsmandate über Mai 2027 hinaus nicht zu verlängern, um ihre Karriere außerhalb des Unternehmens fortzusetzen, teilt die Telekom Gruppe mit. Wallner war seit 2015 Finanzvorständin der A1 Österreich und seit 2023 zusätzlich CFO der A1 Group. Sie wird ihre Funktion bis zum Ende ihrer aktuellen Vertragsperiode im Mai 2027 ausüben.

Die Analysten von Jefferies bestätigen nach dem Capital Markets Day ihre Kauf-Empfehlung mit Kursziel 26,0 Euro für Kontron. Das Management habe neben den Zielen für 2026 auch den Ausblick bis 2030 bestätigt, so die Analysten.

Auch Warburg Research bleibt bei Kontron auf Buy und bestätigt zudem das Kursziel von 28,50 Euro. Die Umsetzung der Ziele bleibe entscheidend für die Neubewertung, so die Analysten.

Die RBI stellt nach der gestrigen Konfrontation eines Shortsellers klar: "Die RBI prüft derzeit ihre rechtlichen Möglichkeiten und erwägt, rechtliche Schritte gegen die Verfasser des Berichts einzuleiten. Neben den zahlreichen irreführenden und suggestiven Aussagen enthält der Bericht mehrere sachliche Fehler. Beispielsweise wird in dem Bericht behauptet, dass Kunden identifiziert wurden, welche die russische AO Raiffeisenbank bereits vor einer Einstufung als sanktionierte Einheiten freiwillig gekündigt oder gesperrt hatte. Weiters werden in dem Bericht Unternehmen genannt, die niemals Kunden der RBI oder der AO Raiffeisenbank waren. Darüber hinaus spiegelt der Bericht ein grundlegendes Missverständnis der Liquidity Coverage Ratios (LCR) wider und ignoriert insbesondere die konservativen Annahmen, die den Liquiditätsangaben der RBI zugrunde liegen. Viele der Fehler und falschen Annahmen im Bericht hätten vermieden werden können, hätten die Autoren in gutem Glauben gehandelt und sich mit ihren Fragen an die RBI gewandt. Hintergrund zur Klage der RBI gegen Rasperia: In den Monaten vor Einreichung ihrer Klage in Österreich hat die RBI die OFAC und die österreichische FMA ausführlich über Inhalt und Hintergrund ihrer Klage informiert. Die Behörden wurden auch in den Tagen vor der Einreichung erneut unterrichtet. Seitdem steht die RBI mit den Behörden in regelmäßigem Kontakt. Hintergrund zur Berechnung der LCR: Die LCR des RBI-Konzerns (136% zum 30. Juni 2026) beinhaltet lediglich unbelastete erstklassige liquide Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) in einer Höhe, die 100% Netto-Abflüsse der AO Raiffeisenbank abdecken – im Einklang mit EBA/EZB/ BaselErfordernissen für die Berechnung der Konzern-LCR. Dies ist eine konservative Anpassung. Sie exkludiert über EUR 7 Milliarden an HQLA der AO Raiffeisenbank in der Berechnung der LCR auf Konzernebene. Weiterhin liegt die LCR des RBI-Konzerns ohne Russland bei 135% (zum 30. Juni 2026). Hintergrund zum Verkauf der Priorbank JSC: Im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer belarussischen Konzerneinheiten hat die RBI allen zuständigen Sanktionsbehörden detaillierte Informationen zum Käufer und zur Finanzierung der Transaktion zur Verfügung gestellt. Der Verkauf wurde einer strengen Prüfung unterzogen und von den zuständigen Behörden genehmigt."

Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von boerse-social.com.

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