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Abgasskandal - OGH: für betroffene VW-Käufer 30 Jahre Verjährung

28.10.2026, 05:00:00

Wertminderung kann noch sehr viele Jahre eingeklagt werden - Erstbesitzer können Vermögensverlust geltend machen, auch wenn sie das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben

Vom Dieselskandal betroffene VW-Käufer in Österreich haben noch lange Zeit, einen Wertverlust ihres Fahrzeuges einzuklagen. Der Oberste Gerichtshof hat in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung (6 Ob 86/26d) klargestellt, dass bei den betroffenen Fahrzeugen der Schadensersatzanspruch erst nach 30 Jahren verjährt. Die Frist läuft frühestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juli 2022. Konkret geht es um Fahrzeuge mit dem Motor EA189.

"Für mich ist diese Entscheidung zwar nicht völlig überraschend, ihre praktische Bedeutung kann aber kaum überschätzt werden", sagt dazu Rechtsanwalt Michael Poduschka, dessen Kanzlei zahlreiche VW-Fahrer vertritt. Schon bisher sei der Großteil der Gerichte von einer 30-jährigen Verjährungsfrist ausgegangen, aber eben nicht alle. Nun sei die Rechtslage klar.

Wichtig sei, dass Schadensersatzansprüche auch dann geltend gemacht werden können, wenn das betroffene Fahrzeug inzwischen verkauft wurde. Gerade die Erstkäufer der betroffenen Fahrzeuge aus den Jahren 2008 bis 2015 könnten besonders hohe Schadenersatzansprüche geltend machen,- auch wenn sie bisher nichts unternommen hätten. Denn sie hätten damals - vor Bekanntwerden der Softwaremanipulation - meist einen deutlich höheren Kaufpreis bezahlt. In Österreich würden die Gerichte bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen regelmäßig Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zusprechen, so Poduschka: "Die Entscheidung eröffnet einer enormen Zahl bisher untätiger Fahrzeugkäufer die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche doch noch gerichtlich durchzusetzen."

Softwaretricksereien seit 2015 bekannt

Im Herbst 2015 hat VW zugegeben, mittels Spezialsoftware bei der Abgasmessung der Fahrzeuge mit dem Motor EA189 getrickst zu haben. Dadurch ist der Wert dieser Fahrzeuge gefallen. Diesen Wertverlust haben zahlreiche VW-Käufer bereits eingeklagt. Üblicherweise verjähren Ansprüche auf Schadensersatz nach drei Jahren. Aber in Österreich gilt eine 30-jährige Verjährungsfrist, wenn der Schaden aus einer oder mehreren gerichtlich strafbaren Handlungen entstanden ist, die nur vorsätzlich begangen werden können und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, erinnert der OGH. Eine strafgerichtliche Verurteilung sei hingegen nicht notwendig.

tsk/chg

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 WEB   http://www.volkswagenag.com
       http://www.ogh.gv.at/


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Quelle: APA