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Justizministerium regt Disziplinarverfahren gegen Böhmdorfer an

27.09.2026, 20:01:00

Wegen Aussagen über Medien-Leaks in der Justiz - Lediglich Anregung, über mögliches Verfahren entscheidet Rechtsanwaltskammer Wien

Das Justizministerium hat bei der Rechtsanwaltskammer Wien ein Disziplinarverfahren gegen den Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer angeregt. Ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bestätigte der APA entsprechende Berichte von "Presse" und "Standard". Grund seien Behauptungen Böhmdorfers, wonach bei der Justiz "viele Akten sofort an die Medien gehen". Damit würde er das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben, so das Ministerium.

Böhmdorfers Aussagen fielen in einem Interview mit dem ORF-Radiosender Ö1 im August. Er verteidigte darin seinen Versuch und den anderer Grasser-Anwälte, das Urteil gegen ihren Mandanten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, in der BUWOG-Affäre zu kippen. Wie die APA und der "Falter" davor publik gemacht hatten, wollten die Anwälte eine Wiederaufnahme des BUWOG-Verfahrens erreichen und hatten daher eine Sachverhaltsdarstellung gegen die BUWOG-Richterin Marion Hohenecker eingebracht, in der ihr Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen wurde.

Basis dafür waren Mails, die den Anwälten von einem angeblichen Ex-IT-Forensiker vorgelegt wurden und eine Befangenheit Hoheneckers zu belegen schienen. Allerdings dürften die Anwälte auf einen Betrüger reingefallen und die Mails gefälscht gewesen sein. Gegen ihn wird nun ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Sachverhaltsdarstellung direkt bei OStA-Wien-Chef eingebracht

Dass Böhmdorfer die Sachverhaltsdarstellung zudem nicht über den normalen Weg, sondern direkt beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, eingebracht hatte, begründete er später mit den bereits erwähnten Leaks an Medien. Damit suggeriere Böhmdorfer, "dass vertrauliche Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren nicht gewahrt, sondern regelmäßig und leichtfertig an Medien herausgegeben würden. Derartige pauschale und haltlose Unterstellungen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und bedürfen aus Sicht des Ministeriums einer disziplinarrechtlichen Prüfung", zitiert die "Presse" aus dem Schreiben an die Wiener Anwaltskammer.

Das Justizministerium kann selbst keine disziplinarischen Maßnahmen gegen Böhmdorfer ergreifen, daher das Schreiben vom vergangenen Freitag. Die Entscheidung, ob es zu einem Verfahren kommt, liegt allein beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer.

Grasser im März 2025 verurteilt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im März 2025 die Verurteilung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der BUWOG-Affäre bestätigt. Gleichzeitig reduzierte der OGH die Freiheitsstrafe für den Ex-Finanzminister von acht auf vier Jahre. Anfang 2026 ist Grasser mit Fußfessel in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden.

Böhmdorfer war nicht nur Grassers Anwalt sondern auch dessen Regierungskollege Anfang der 2000er-Jahre. Böhmdorfer war damals in der ÖVP-FPÖ-Regierung Justizminister.

spo/grh

 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
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Quelle: APA