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Causa Buwog: Grasser trat seine Haftstrafe in Innsbruck an

02.06.2025, 14:41:00

Kurz nach Mittag - Wohl Chance auf baldige Fußfessel

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Neu: Weitere Informationen und Hintergründe
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Der in der Buwog-Affäre zu einer
vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Ex-Finanzminister
Karl-Heinz Grasser hat am Montag seine Haftstrafe in der
Justizanstalt Innsbruck angetreten. Der 56-Jährige sei kurz nach
Mittag eingetroffen, hieß es von der Justizanstalt gegenüber der
APA. Grasser hatte Anfang Mai die Aufforderung zum Strafantritt
erhalten. Ab diesem Zeitpunkt hat man von Gesetzes wegen ein Monat
Zeit, um in der zuständigen JA zu erscheinen.
Der gebürtige Kärntner Grasser hat seinen Wohnsitz mit seiner
Familie seit Jahren in Kitzbühel. Der ebenso wie Grasser verurteilte
Ex-Lobbyist und frühere FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger
hatte indes zuletzt einen Haftaufschub aus medizinischen Gründen
beantragt. Dasselbe tat der ebenfalls schuldig gesprochene
Ex-Lobbyist Peter Hochegger. In beiden Fällen seien medizinische
Sachverständige bestellt worden, die nun überprüfen sollen, ob die
geltend gemachten gesundheitlichen Gründe vorliegen, hatte die
Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Christina
Salzborn, gegenüber der APA am Wochenende erklärt. In der Regel
dauert es sechs bis acht Wochen, bis eine Begutachtung und Befundung
zur Frage einer Vollzugsuntauglichkeit abgeschlossen ist. Der
Tiroler Meischberger hätte in der Justizanstalt Korneuburg einrücken
müssen, da er seinen Wohnsitz in Niederösterreich hat.
Grasser war am Montag vor der Justizanstalt im Westen Innsbrucks
nicht gesehen worden. Medienvertreter und Fotografen warteten vor
dem Gebäude auf die mögliche Ankunft Grassers, der von 2000 bis 2007
als Ressortchef fungierte - zunächst für die FPÖ und dann als
Parteifreier bzw. ÖVP-Naher. Lediglich ein Wagen mit verdunkelten
Autoscheiben und einem Kennzeichen des Bezirks Kitzbühel deutete auf
seine Anwesenheit hin. In die Justizanstalt dürfte der 56-Jährige
jedoch mit einem anderen Fahrzeug gelangt sein.
Hoffen auf baldige Fußfessel
Die Chancen, dass Grasser nicht allzu lange in der Justizanstalt
Innsbruck bleiben wird müssen, stehen indes gut. Ihm und seinen
Mitangeklagten in die Karten spielen dürfte eine von der Regierung
geplante Gesetzesänderung, wonach die Dauer des elektronisch
überwachten Hausarrests (Fußfessel) von zwölf auf 24 Monate
ausgeweitet wird. Die Neuregelung soll ab 1. September in Kraft
treten. Grasser hat bei einer Haftstrafe von vier Jahren ohnehin die
Chance, nach zwei Jahren bedingt entlassen zu werden. Mit der
Gesetzesänderung könnte er schon im heurigen Herbst die Fußfessel
bekommen.
Grasser war in Sachen Buwog und in der Causa Terminal Tower Linz
Ende März vom Obersten Gerichtshof (OGH) endgültig - nach einem 16
Jahre andauernden Verfahren - wegen Untreue und Geschenkannahme
durch Beamte rechtskräftig zu vier Jahre unbedingter Haft verurteilt
worden. Meischberger bekam dreieinhalb Jahre unbedingt und Hochegger
drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt.
ede/uns/fel/tsk
 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.cpi-europe.com
       http://www.rlbooe.at


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Quelle: APA