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Strabag fordert über die USA Schadensersatz von Deutschland

16.04.2025, 14:21:00

Heimischer Baukonzern will insgesamt rund 335 Mio. Euro über ein Bezirksgericht in Washington D.C. erstreiten - Hintergrund ist ein Rechtsstreit um gescheiterte Offshore-Windpark-Projekte

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Aktuelle Stellungnahme der Strabag (2. Absatz, 4. Absatz)
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Wegen gescheiterter Offshore-Windkraftprojekte
ziehen zwei Tochterunternehmen des heimischen Baukonzerns Strabag
gegen Deutschland vor Gericht. Wie deutsche Medien berichteten,
wollen die Firmen Schadensersatz in Höhe von rund 335 Millionen Euro
inklusive Zinsen erstreiten - allerdings nicht in Deutschland,
sondern über das Bezirksgericht in der US-Hauptstadt Washington D.C.
Der juristische Umweg soll helfen, die Forderungen auf
internationalem Wege durchzusetzen.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit um gescheiterte
Offshore-Windpark-Projekte in der Nordsee. Die beiden
Strabag-Töchter, Erste Nordsee-Offshore-Holding GmbH und Zweite
Nordsee-Offshore-Holding GmbH, hätten dort einst "im Vertrauen auf
stabile gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen in
Erneuerbare Energien" investiert, diese hätten sich jedoch "aufgrund
politischer Entscheidungen ab Mitte 2012 drastisch verändert" und
"unsere Investitionen faktisch vernichtet", erklärte die Strabag in
einer Stellungnahme am Mittwoch gegenüber der APA. Aus diesem Grund
hätten die beiden Strabag-Töchter "nun ein Anerkennungs- und
Vollstreckungsverfahren in den USA eingeleitet".
Deutschland wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Strabag beruft sich dabei auf den Energiecharta-Vertrag
(ECT). Das 1998 in Kraft getretene Abkommen war geschaffen worden,
um Unternehmen beim Investieren Sicherheit zuzusichern. Es erlaubt
Investoren etwa Klagen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Das
Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
(ICSID) gab den Österreichern laut "Wirtschaftswoche" im Dezember in
einem Schiedsspruch recht und setzte eine Schadensersatzzahlung von
insgesamt rund 240 Mio. Euro plus Zinsen fest. Das deutsche
Wirtschaftsministerium verwies im Verfahren laut "Spiegel"
vergeblich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs,
wonach die Energiecharta, aus der Deutschland bereits ausgetreten
ist, gegen Unionsrecht verstößt.
Nach aktuellen Angaben der Strabag gab es bisher "keine Reaktion
oder Kontaktaufnahme" seitens der deutschen Bundesregierung. "Die
Gesprächsbereitschaft unsererseits besteht bis heute", betonte der
österreichische Konzern weiter.
NGO fordert von Österreich Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag
Kritik an dem Vorgehen der Strabag äußerte die
globalisierungskritische NGO Attac. "Diese Klage der Strabag
untergräbt nicht nur europäisches Recht, sondern auch den
demokratischen Handlungsspielraum von Staaten", so kritisierte Max
Hollweg von Attac Österreich in einer Aussendung. Außerdem fordert
die NGO den Ausstieg Österreichs aus der Energiecharta, die vor
allem den Schutz von Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte
gewährleisten soll. Die Europäische Union beschloss den Austritt
bereits im Mai 2024, im Gegensatz zu Deutschland ist Österreich laut
Attac dem noch nicht nachgekommen.
hel/bel/cgh
 ISIN  AT000000STR1
 WEB   http://www.strabag.com
       https://www.attac.at/


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Quelle: APA