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Buwog - OGH halbierte Freiheitsstrafe für Grasser auf vier Jahre

25.03.2025, 10:33:00

OGH-Richterin: Urteile in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig

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AKTUALISIERUNGS-HINWEIS
Neu: Weitere Details der Urteilsverkündung
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das
erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den
ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa
bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe
halbiert. Grasser wurde 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht
Jahren Haft verurteilt.
Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger
halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe. Die Vorsitzende des
OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte bei der
Urteilsverkündung am Dienstag, dass die Causen Buwog und Terminal
Tower Linz mit heute rechtskräftig erledigt sind. Die Vorwürfe gegen
Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.
Die von der Verteidigung wortreich vorgebrachten Verfahrensfehler
im Erstprozess und eine Befangenheit der Erstrichterin Marion
Hohenecker würden nicht vorliegen, führte die OGH-Senatsvorsitzende
aus. Es hätte kein unfaires Verfahren vorgelegen, so der OGH. Die
Verteidigung hatte mehrmals die Besetzung des Erstgerichts unter
Richterin Hohenecker als "nicht neutral" und "parteiisch"
kritisiert.
cri/stf/hel/ivn
 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.cpi-europe.com
       http://www.rlbooe.at


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Quelle: APA