Im Segment prime market sind Aktienwerte zusammengefasst, die zum Amtlichen Handel zugelassen sind und speziellen Zusatzanforderungen entsprechen.

Zusatzanforderungen

Grundsätzlich werden in den prime market nur Stammaktien aufgenommen (Stammaktien gleichzuhalten sind Zertifikate, die Stammaktien vertreten und dieselben Rechte wie eine Stammaktie verbriefen). Die Aufnahme von Aktien in den prime market setzt unter anderem auch voraus, dass für die gesamte Dauer der Teilnahme am prime market die Aktien des Emittenten in das Handelsverfahren Fortlaufender Handel („Fließhandel“) aufgenommen sind. Ein weiteres Aufnahmekriterium ist der Mindeststreubesitz. Zumindest 25 % der an der Wiener Börse für lieferbar erklärten Aktien des Emittenten müssen sich im Streubesitz befinden, zugleich muss die Kapitalisierung des Streubesitzes mindestens EUR 20 Mio. betragen. Liegt der Streubesitz unter 25 %, so ist die Anforderung an den Streubesitz dennoch erfüllt, wenn die Kapitalisierung des Streubesitzes EUR 40 Mio. übersteigt.

Für die Aufnahme von ausländischen Aktien in den prime market gelten zusätzliche Aufnahmekriterien.

Zu den Folgepflichten des prime market zählen unter anderem die Erstellung und Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten, Jahresfinanzberichten und eines Unternehmenskalenders sowie die Veröffentlichung von Emissionsprospekten. Der Halbjahresfinanzbericht und der Jahresfinanzbericht sind grundsätzlich gemäß „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) aufzustellen und innerhalb von 2 Monaten (Halbjahresfinanzbericht) bzw. 4 Monaten (Jahresfinanzbericht) zu veröffentlichen. Die Berichte sind in deutscher und englischer Sprache zu erstellen. Seit Februar 2019 stellt die Wiener Börse den prime market-Unternehmen frei ob und in welchem Umfang sie die Quartalsberichterstattung (Q1 & Q3) gestalten. Der Unternehmenskalender hat zumindest folgende Daten zu enthalten: Veröffentlichung der Halbjahres- und Jahresergebnisse, Nachweisstichtag „Hauptversammlung“, Hauptversammlung, Ex-Dividenden-Tag, Nachweisstichtag „Dividenden“ (Record Date) und Dividenden-Zahltag. Emissionsprospekte sind vom Emittenten auf dessen Homepage zur Verfügung zu stellen und mindestens für die Dauer eines Jahres ab Beendigung der Angebotsfrist auf dessen Homepage öffentlich zugänglich zu halten.

Weiters ist der Emittent zur Einhaltung eines Corporate Governance Kodex verpflichtet und muss an ein elektronisches Ad hoc-System angeschlossen sein, um die unverzüglich zu veröffentlichenden Insider-Informationen über dieses System zu verbreiten.

Market Maker

Die Übernahme der Funktion eines Market Makers durch zumindest einen Handelsteilnehmer ist notwendig, die diesen zur permanenten Quotierung verpflichtet. Weitere Market Maker sind im Hinblick einer Liquiditätssteigerung erwünscht.

Handel

Der Handel im prime market erfolgt im Handelsverfahren „Fortlaufender Handel“ mit Auktionen (Eröffnungsauktion, untertägige Auktion, Schlussauktion) im Handelssystem Xetra® T7.

Weitere Informationen zum prime market