Entsprechend den Bestimmungen des Regelwerkes direct market plus wird hiermit bekannt gegeben, dass die Kostad AG gegen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Zwischenberichten verstoßen hat. Der Zwischenbericht nach Ende des ersten Halbjahres 2023 wäre bis spätestens 30. September 2023 (drei Monate nach Ablauf des ersten Halbjahres) zu veröffentlichen. Die Kostad AG hat in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 29. September 2023 gemeldet, dass der Zwischenbericht nicht bis zum 30. September 2023 veröffentlicht werden kann und das neue Datum der Veröffentlichung auf den 13. Oktober 2023 festgesetzt wird.

Die Wiener Börse AG hat entschieden, die Frist zur Veröffentlichung des Zwischenberichts der Kostad AG über das erste Halbjahr 2023 auf den 20. Oktober 2023 zu verlängern.