Die RBI möchte Rasperia in Österreich verklagen und rechnet sich gute Chancen dabei aus. Hintergrund: Ein russisches Gericht hat eine Unterlassungsverfügung (Anti-Suit Injunction) erlassen, die es der Strabag SE, den österreichischen Kernaktionären der Strabag SE, der Raiffeisen Bank International AG (RBI) und ihrer russischen Tochter AO Raiffeisenbank untersagt, in Verbindung mit gewissen die Rasperia betreffenden Gerichtsverfahren rechtliche Schritte bei Gerichten oder Schiedsgerichten außerhalb Russlands gegen Rasperia Trading Limited (Rasperia) einzuleiten. Gemäß dieserUnterlassungsverfügung dürfen die RBI und die AO Raiffeisenbank jedoch in Österreich eine Schadenersatzklage gegen Rasperia in Höhe von bis zu 2,85 Mrd. Euro einreichen, ohne eine gerichtliche Strafe auszulösen. Folglich beabsichtigt die RBI, in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht, in Österreich Klage gegen Rasperia in Höhe von ca. 3,15 Mrd. Euro einzureichen, um Schadenersatz zu erlangen. Diese Vermögenswerte, die aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren sind, bestehen aus 28,5 Mio. Strabag SE-Aktien sowie Dividenden für die Geschäftsjahre ab 2021 und einer Barausschüttung aus der Kapitalherabsetzung der Strabag SE im März 2024. Die AO Raiffeisenbank wird im österreichischen Verfahren Zweitklägerin sein. Der Vorstand der RBI sieht ein positives Ergebnis des österreichischen Verfahrens als sehr wahrscheinlich an. Die Erlöse aus der Vollstreckung in die oben genannten Vermögenswerte werden voraussichtlich innerhalb von 6 bis 12 Monaten eingehen. Die Rechtsstreitigkeiten und damit einhergehende Maßnahmen können im Jahr 2026 zu Kosten und Aufwendungen in Höhe von bis zu rund 150 Mio. Euro für den RBI-Konzern ohne Russland führen, wie es heißt.
Die Analysten der Erste Group stufen die wienerberger-Aktie von Buy auf Accumulate zurück und senken das Kursziel von 34,70 Euro auf 24,20 Euro.
Die Analysten von GBC stellen ihr bisheriges Kaufen-Rating sowie das bisherige Kursziel von 51,00 Euro für die Marinomed-Aktie mit sofortiger Wirkung "Under Review". Sie meinen: "Das Sanierungsverfahren bietet einen geordneten Rahmen, um die operative Fortführung zu sichern, Ansprüche durchzusetzen und die Finanzierungsstruktur erneut anzupassen. Für die Aktionäre ist der Ausgang jedoch vollständig offen. Selbst bei einer erfolgreichen Sanierung können erhebliche Verwässerungen, Asset-Veräußerungen oder andere Maßnahmen erforderlich werden. Die bislang von uns verwendeten Umsatz-, Ergebnis- und Cashflow-Prognosen bilden diese neue Situation nicht mehr angemessen ab und werden bis zum Vorliegen eines belastbaren Sanierungs- und Finanzierungskonzepts ausgesetzt. Eine Neubewertung ist möglich, sobald Klarheit über die Realisierbarkeit der Unither-Ansprüche, die Zustimmung der Gläubiger, die Finanzierung der Sanierungsquote und die Auswirkungen des Verfahrens auf die bestehenden Aktionäre besteht."
Erst vor wenigen Tagen haben auch die Analysten von First Berlin Equity Research die Aktie angesichts der erheblichen rechtlichen und finanziellen Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprozess auf "Under Review" gestellt.
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