Kritik an Paketsteuer hält an - Paketmenge um zehn Prozent rückläufig
Amazon: Es werden mehr Aufträge gebündelt - Handelsverband mit Online-Petition "Österreichische Paketsteuer abschaffen!"
Von Amazon hieß es zur APA, dass in den ersten zwei Wochen Kundinnen und Kunden in Österreich häufiger mehrere Artikel in einer Bestellung zusammenfassten. Dass Kunden ihre Aufträge mehr bündeln bestätigt auch Margarete Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien. "Wer nur ein einzelnes Produkt bestellen möchte, überlegt sich das bei zusätzlichen Kosten von bis zu 2,40 Euro zweimal. Ob damit allerdings auch eines der erklärten Ziele, nämlich die Billigpaketflut aus Drittstaaten einzudämmen, erreicht wird, ist mehr als fraglich", so Gumprecht.
150 Millionen Pakete in Wien
Wie umfangreich das Paketaufkommen mittlerweile ist zeigt eine Aussendung der Sparte Transport in der WKÖ Wien. "Rund 150 Millionen Pakete wurden 2025 in Wien bewegt. Aneinandergereiht würden sie eineinhalb Mal um die Erde reichen", heißt es darin. Damit habe das Aufkommen einen neuen Höchstwert erreicht und liege rund 2,7-mal so hoch wie 2014.
Beim heimischen Handelsverband gibt man die Hoffnung nicht auf, die Steuer doch noch zu kippen. Mit der Online-Petition "Österreichische Paketsteuer abschaffen!" will sie den Druck auf die Regierung erhöhen. "Österreich riskiert mit der nationalen Paketsteuer jahrelange juristische Rechtsstreitigkeiten, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren analog zu Ungarn und am Ende eine politische Blamage", warnt Handelssprecher Rainer Will.
Rechtliche Bedenken
Und auch Alexander Smuk, Vorsitzender der Berufsgruppe Versand- und Internethandel in der Wirtschaftskammer, appelliert an die Regierung, Einsicht zu zeigen. "Eine Abgabe, die vermeintlich die großen internationalen Billigplattformen treffen soll, darf nicht am Ende heimische Händler und ihre Kundinnen und Kunden belasten. Zusätzliche Kosten verschwinden nicht einfach. Sie müssen von den Unternehmen getragen oder letztlich in die Preise eingerechnet werden", so Smuk. Auch er verweist auf "erhebliche europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken".
stf/bel
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Quelle: APA
