Deutsche Post droht Steuervorteil zu verlieren
Österreichische Post: Produkte des Universaldienstes sind umsatzsteuerfrei
Und auch für die Österreichische Post sind die Produkte des Universaldienstes umsatzsteuerfrei. Darunter fallen laut dem teilstaatlichen, börsennotierten Unternehmen die Abholung, Sortierung, Transport und Zustellung von Postsendungen bis 2 kg sowie Postpaketen bis 10 kg und Dienste für Einschreib- und Wertsendungen. In Österreich war eine Beendigung dieser Steuerregelung bisher kein Thema.
Universaldienstleister darf nicht Rosinenpicken
Mit Universaldienstleister ist gemeint, dass die Deutsche Post überall in Deutschland Briefe und Pakete austragen sowie Briefkästen und Filialen unterhalten muss. Solche Pflichten haben die kleineren Konkurrenten nicht. Dem deutschen Gesetzesentwurf zufolge könnte der Bund durch die Neuregelung pro Jahr 115 Millionen Euro an Mehreinnahmen bekommen - und zwar von der Post. Die Dokumente liegen der dpa vor. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.
Walther Otremba vom deutschen Bundesverband Briefdienste, der die Interessen der Post-Konkurrenten vertritt, schätzt hingegen, dass das bisherige "Steuerprivileg", wie er es nennt, für die Deutsche Post viel höher ausfällt - und etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr ausmacht. Der Verband wertet es seit langem als unfair, dass die Post von der Umsatzsteuer befreit ist und die Konkurrenten nicht.
Die deutsche Ampel-Koalition hatte daraufhin alle Firmen von der Steuer befreien wollen, also auch die Post-Konkurrenten. Dieses Vorhaben blieb in den Wirren des Ampel-Endes aber unvollendet. Nun könnte die neue Regierung gewissermaßen eine Rolle rückwärts machen und ebenfalls eine steuerliche Gleichbehandlung anstreben wollen - dies aber nicht mehr als Steuerbefreiung, sondern als Steuerbelastung für alle Marktteilnehmer.
Daumen runter von der Post
"Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zur Wiederherstellung gleicher, steuerlicher Rahmenbedingungen für alle Anbieter im Briefmarkt entspricht unserer Wunschlösung für das Problem", sagt Otremba. "Für den normalen Briefversender ändert sich nichts, aber bei Geschäftskunden haben künftig wieder alle Brieflogistiker die gleichen Chancen."
Die Deutsche Post äußerte sich kritisch. "Die Steuerbefreiung ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des postalischen Universaldienstes geknüpft", teilte das Unternehmen mit. "Die Deutsche Post ist der einzige Anbieter in Deutschland, der die flächendeckende Postversorgung nach gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards und mit eigener Infrastruktur sicherstellt." Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen sei nach einschlägiger Rechtsprechung Teil des Universaldienstes.
Die im Postgesetz 2024 vorgenommene Regelung habe diese auf europäischem Recht beruhende Rechtslage klargestellt. "Was der Markt braucht, sind verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen für alle, die nicht gegen europäisches Recht verstoßen", hieß es von der Deutschen Post.
stf/phs
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Oesterreichische Post AGDEUTSCHE POST AG
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Quelle: APA
