APA News

Bestandsprovisionen bei BAWAG - VKI startet Sammelaktion

30.06.2026, 05:00:00

VKI: Nicht offen gelegte Provisionen für Fondsvermittlung müssen zurückgezahlt werden

Wegen nicht offengelegten Bestandsprovisionen bei der BAWAG startet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion. Solche Provisionen, die Banken für die Vermittlung von Fonds an ihre Kundinnen und Kunden erhalten, sind - wenn sie nicht offengelegt werden - nach Ansicht des VKI unzulässig und müssen zurückgezahlt werden. Betroffen sind Wertpapierdepots der BAWAG sowie der Easybank und der ehemaligen Online-Broker Direktanlage.at bzw. Hello Bank.

Laut VKI geht es um Fonds, die bis Ende 2017 vermittelt wurden. Über die Sammelaktion können Betroffene ihre Ansprüche einfordern, eine Anmeldung ist ab sofort unter www.vki.at/kick-back-2026 möglich. In den vergangenen Jahren hat der VKI zum Thema Bestandsprovisionen bereits einige Einigungen erzielt - unter anderem mit der UniCredit Bank Austria, der Erste Bank, mehrerer Raiffeisen Landesbanken und der Volksbankengruppe.

bel/cgh

 ISIN  AT0000BAWAG2
 WEB   http://www.bawagpsk.com
       http://www.vki.at 


Preisinformation

BAWAG Group AG

Weitere News

Zur News-Übersicht


Disclaimer

Die Wiener Börse übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Daten.
© 2026 Wiener Börse AG
Quelle: APA