Check-In, Bordkarte & Co.: Ryanair-Gebühren laut OGH unzulässig
Betroffene Verbraucher können diese Gebühren nun zurückfordern
Der OGH erklärte 14 der 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC für rechtswidrig. Darunter fallen etwa die 55 Euro Check-In-Gebühr am Flughafen, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte, wie der VKI, der das Verfahren gegen die Fluglinie im Auftrag des Sozialministeriums geführt hatte, mitteilte. "Nach Ansicht des OGH sind die Gebührenklauseln zum Teil derart unverständlich formuliert, dass es Konsument:innen nicht möglich ist, diese nachzuvollziehen, insbesondere im Zusammenhang mit etwaigen Rückerstattungsansprüchen", heißt es in der VKI-Aussendung.
Rückforderung möglich
"Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsument:innen nicht unsachlich benachteiligen dürfen", betonte Petra Leupold, Chef-Juristin im VKI, in der Aussendung. "Betroffene Konsument:innen, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern." Ein entsprechender Musterbrief steht auf der VKI-Homepage www.verbraucherrecht.at bereit.
Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßt die Entscheidung ebenso: "Billigflug darf nicht heißen, dass Konsument:innen am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kassa gebeten werden. Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet", so die SPÖ-Politikerin.
hel/tsk
ISIN IE00BYTBXV33
WEB http://www.vki.at
http://www.ryanair.com
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Quelle: APA
