Das Order-Transaktions-Verhältnis (OTR = order-to-trade ratio) beschreibt das Verhältnis zwischen Eingabe, Änderung sowie Löschung von Aufträgen (orders/quotes) und ausgeführten Transaktionen.

Gemäß MiFID II RTS 9 Artikel 2 (DelVO (EU) 2017/566) sind Handelsplätze verpflichtet, das Verhältnis zwischen nicht ausgeführten Aufträgen und Geschäften (order-to-trade ratio), die von den Handelsteilnehmern in das Handelssystem eingegeben werden, für jedes Finanzinstrument zu berechnen. Die Berechnung hat gemäß RTS 9 Artikel 3 („Methodik“) folgende zwei Werte zu umfassen:

  • Transaktionsbasierte OTR (Number based OTR)
  • Volumensbasierte OTR (Volume based OTR)

Die OTR-Bestimmung muss von den Handelsteilnehmern an jedem Handelstag und für jedes Finanzinstrument eingehalten werden.

Die Parameter für die transaktionsbasierte und volumensbasierte OTR sind nach Segment und Konto festgelegt.

Transaktionsbasierte OTR (Gesamtanzahl an Aufträgen/Gesamtvolumen an Gesamtanzahl + Floor) - 1

SegmentLimit A1Limit P1Limit M1
Equities - Austrian Market5.00030.00050.000
Equities - Global Market10.00050.000250.000
Exchange Traded Funds (ETF)10.00050.000250.000
Bonds5050100.000
Exchange Traded Commodities (ETC)
Exchange Traded Notes (ETN)
10.00050.000250.000
Certificates
Warrants
5050500.000

Volumensbasierte OTR (Gesamtvolumen an Aufträgen/Gesamtvolumen an Geschäften + Floor) - 1

SegmentLimit A1Limit P1Limit M1
Equities - Austrian Market100.000100.0001.000.000
Equities - Global Market100.000100.0001.000.000
Exchange Traded Funds (ETF)100.000100.0001.000.000
Bonds100.000100.0001.500.000
Exchange Traded Commodities (ETC)
Exchange Traded Notes (ETN)
100.000100.0001.000.000
Certificates
Warrants
100.000100.0001.000.000

Ein Verstoß tritt dann auf, wenn ein Handelsteilnehmer (zumindest) eine der maximal zulässigen OTRs in einem Finanzinstrument überschreitet. Jeder Verstoß erzeugt einen „OTR Violations Report“ welcher dem jeweiligen Handelsteilnehmer am Report-Server zur Verfügung gestellt. Etwaige Gebühren können der Gebührenordnung (excessive usage fee) entnommen werden.

Die OTR-Parameter werden jährlich von der Wiener Börse überprüft und – nach Abstimmung mit der österreichischen Finanzmarktaufsicht – gegebenenfalls angepasst. Eine etwaige Anpassung wird zeitgerecht kommuniziert.

1 A = Agent | P = Proprietary | M = Market Maker