Das Order-Transaktions-Verhältnis (OTR = order-to-trade ratio) beschreibt das Verhältnis zwischen Eingabe, Änderung sowie Löschung von Aufträgen (orders/quotes) und ausgeführten Transaktionen.
Gemäß MiFID II RTS 9 Artikel 2 (DelVO (EU) 2017/566) sind Handelsplätze verpflichtet, das Verhältnis zwischen nicht ausgeführten Aufträgen und Geschäften (order-to-trade ratio), die von den Handelsteilnehmern in das Handelssystem eingegeben werden, für jedes Finanzinstrument zu berechnen. Die Berechnung hat gemäß RTS 9 Artikel 3 („Methodik“) folgende zwei Werte zu umfassen:
- Transaktionsbasierte OTR (Number based OTR)
- Volumensbasierte OTR (Volume based OTR)
Die OTR-Bestimmung muss von den Handelsteilnehmern an jedem Handelstag und für jedes Finanzinstrument eingehalten werden.
Die Parameter für die transaktionsbasierte und volumensbasierte OTR sind nach Asset-Klasse, Segment und Konto festgelegt.
Transaktionsbasierte OTR (Gesamtanzahl an Aufträgen/Gesamtvolumen an Gesamtanzahl + Floor) - 1
| Assetklasse | Segment | Limit M1 | Limit A1 | Limit P1 |
|---|---|---|---|---|
| Equities | Austrian Market | 50.000 | 5.000 | 30.000 |
| Global Market | 250.000 | 10.000 | 50.000 | |
| ETF, ETC, ETN | 250.000 | 10.000 | 50.000 | |
| Bonds | 100.000 | 50 | 50 | |
| Certificates & Warrants | 500.000 | 50 | 50 |
Volumensbasierte OTR (Gesamtvolumen an Aufträgen/Gesamtvolumen an Geschäften + Floor) - 1
| Assetklasse | Segment | Limit M1 | Limit A1 | Limit P1 |
|---|---|---|---|---|
| Equities | Austrian Market | 1.000.000 | 100.000 | 100.000 |
| Global Market | 1.000.000 | 100.000 | 100.000 | |
| ETF, ETC, ETN | 1.000.000 | 100.000 | 100.000 | |
| Bonds | 1.500.000 | 100.000 | 100.000 | |
| Certificates & Warrants | 1.000.000 | 100.000 | 100.000 |
Ein Verstoß tritt dann auf, wenn ein Handelsteilnehmer (zumindest) eine der maximal zulässigen OTRs in einem Finanzinstrument überschreitet. Jeder Verstoß erzeugt einen „OTR Violations Report“ welcher dem jeweiligen Handelsteilnehmer am Report-Server zur Verfügung gestellt. Etwaige Gebühren können der Gebührenordnung (excessive usage fee) entnommen werden.
Die OTR-Parameter werden jährlich von der Wiener Börse überprüft und – nach Abstimmung mit der österreichischen Finanzmarktaufsicht – gegebenenfalls angepasst. Eine etwaige Anpassung wird zeitgerecht kommuniziert.
1 M = Liquidity Provider (z.B. Market Maker), P = Proprietary (Eigenhandel), A = Agent (Kundenhandel)
