Beirat
Zur Beratung des Vorstandes in Angelegenheiten der Leitung und Verwaltung der Wiener Börse als
allgemeine Warenbörse wurde ein Beirat eingerichtet, der aus dem Präsidenten des
Schiedsrichterkollegiums des Schiedsgerichtes der Wiener Warenbörse und mindestens fünf, höchstens
neun weiteren, vom Aufsichtsrat aus dem Kreis der Börsebesucher der Warenbörse bestellten
Mitgliedern besteht.
Die Funktionsperiode des derzeitigen Beirates endet am 31. März 2010.
Wahlordnung für den Beirat für die allgemeine Warenbörse idgF vom 26. Februar 2004,
verlautbart mit Veröffentlichung Nr. 360 vom 1. April 2004 (PDF-File
465 KB) und zuletzt geändert mit Veröffentlichung Nr. 301 vom 25. Februar 2010 (PDF-File
38 KB).
Wahlvorschlag für den 4. Beirat für die allgemeine Warenbörse gemäß § 11 der Satzung der
Wiener Börse AG für die Funktionsperiode von 1. April 2010 bis 31. März 2015, verlautbart mit
Veröffentlichung Nr. 358 vom 10. März 2010 (PDF-File 41 KB).
Aktuelle Liste der Beiratsmitglieder (PDF-File 25 KB).
Die gemäß § 4 Abs. 1 der Wahlordnung für den 4. Beirat Vorgeschlagenen sind in den
Wahlvorschlag gewählt, verlautbart mit Veröffentlichung Nr. 403 vom 18. März 2010 (PDF-File 39
KB).