Marktsegmentierung
Die Marktsegmentierung fasst die an den Märkten der Wiener Börse AG gehandelten Finanzinstrumente
zusammen und ordnet diese nach bestimmten Kriterien unterschiedlichen Marktsegmenten zu. Die
Marktsegmentierung stellt nicht darauf ab, ob Finanzinstrumente zum Handel an einem geregelten
Markt (Amtlicher Handel oder Geregelter Freiverkehr) zugelassen oder zum Handel an einem
Multilateralen Handelssystem (Dritter Markt) einbezogen sind:
Lediglich im Prime Market und im Standard Market sowie im Derivatives Market sind ausschließlich in einem geregelten Markt zugelassene Aktien und Zertifikate, die Aktien vertreten, bzw. Optionen und Finanzterminkontrakte enthalten. In allen anderen Marktsegmenten können sowohl Finanzinstrumente des geregelten und als auch des ungeregelten Dritten Marktes enthalten sein.
Als Aufnahmekriterien für die Zuordnung zu den einzelnen Marktsegmenten gelten insbesondere:
Die Marktsegmentierung lässt die durch das Börsegesetz normierten Verpflichtungen der Emittenten unberührt.
Der Handel mit Finanzinstrumenten im Multilateralen Handelssystem (MTF) Dritter Markt erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an einem geregelten Markt und die Emittentenpflichten gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl aber die Verbote der §§ 48b und 48c BörseG.
Lediglich im Prime Market und im Standard Market sowie im Derivatives Market sind ausschließlich in einem geregelten Markt zugelassene Aktien und Zertifikate, die Aktien vertreten, bzw. Optionen und Finanzterminkontrakte enthalten. In allen anderen Marktsegmenten können sowohl Finanzinstrumente des geregelten und als auch des ungeregelten Dritten Marktes enthalten sein.
Als Aufnahmekriterien für die Zuordnung zu den einzelnen Marktsegmenten gelten insbesondere:
- Märkte (Amtlicher Handel, Geregelter Freiverkehr, Dritter Markt)
- Art der Finanzinstrumente (Aktien, Partizipationsscheine, Genussrechte, Anleihen, Zertifikate, Investmentfonds, Optionsscheine, Optionen, Finanzterminkontrakte etc.)
- Zusatzanforderungen nach erhöhter Transparenz, Qualität und Publizität
- Ausmaß der Marktbetreuung (Specialist, Market Maker etc.)
- Handelssystem bzw. Handelsform
Die Marktsegmentierung lässt die durch das Börsegesetz normierten Verpflichtungen der Emittenten unberührt.
Der Handel mit Finanzinstrumenten im Multilateralen Handelssystem (MTF) Dritter Markt erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel an einem geregelten Markt und die Emittentenpflichten gelten für im Dritten Markt gehandelte Finanzinstrumente nicht, wohl aber die Verbote der §§ 48b und 48c BörseG.
Marktsegmente
Die an den Märkten der Wiener Börse AG gehandelten Finanzinstrumente werden in folgende Segmente
unterteilt:
equity
market.at (Aktien),
bond
market.at (Anleihen),
derivatives
market.at (Futures und Optionen),
structured
products.at (Zertifikate, Exchange Traded Funds, Investmentfonds und Optionsscheine) und
other
securities.at (Aktien, Partizipationsscheine und Genussrechte).
