23.05.2012 English Kontakt

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Vor- und Nachhandels-Transparenzvorschriften für
geregelte Märkte und MTF

Was versteht man unter Vor- und Nachhandels-Transparenz?

Vorhandelstransparenz: Pflicht zur Veröffentlichung von Angebot und Nachfrage (bid und ask) im Orderbuch
Nachhandelstransparenz: Pflicht zur Veröffentlichung bereits abgeschlossener Geschäfte

Im Rahmen der Verpflichtung zur Vorhandelstransparenz hat die Wiener Börse AG für zu einem geregelten Markt zugelassene Aktien, die in ihr Handelssystem einbezogen sind, die aktuellen An- und Verkaufskurse und das jeweilige Handelsvolumen zu diesen Kursen zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen und kontinuierlich während der üblichen Geschäftszeiten zu veröffentlichen.

Zum Zweck der Nachhandelstransparenz hat die Wiener Börse AG von Geschäften, die in Bezug auf zu einem geregelten Markt zugelassene Aktien, die in ihr Handelssystem einbezogen sind, abgeschlossen wurden, unter anderem den Kurs, den Umfang und den Zeitpunkt so weit wie möglich in Echtzeit zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen zu veröffentlichen.

Services der Wiener Börse AG

Vor- und Nachhandelsinformationen gelten dann als veröffentlicht, wenn sie den Anlegern zum Beispiel über die Einrichtungen eines geregelten Marktes bzw. eines MTF übermittelt werden. Die Wiener Börse AG bietet ihren Kunden Vor- und Nachhandelsinformationen über Wiener Börse Live bzw. 15 Minuten zeitverzögert über ihr Preisinformationssystem an. Zusätzlich wird die Wiener Börse AG solche Informationen in bewährter Weise auch an diverse Datenvendoren verteilen.