Anlageklassiker Aktie
Arten von Aktien
Aktie ist nicht gleich Aktie. Folgende Unterscheidungen sind wichtig:
- Inhaberaktien und Namensaktien
Nach der Art ihrer Übertragbarkeit wird zwischen Inhaberaktien und Namensaktien unterschieden. Inhaberaktien, bei denen der Eigentümer nicht namentlich genannt wird und der Besitz maßgebend ist, stellen die häufigste Aktienkategorie dar. Dieser Aktientyp wird an der Börse gehandelt. Namensaktien sind vergleichsweise selten. Sie werden auf eine bestimmte Person ausgestellt. Nur der genannte Inhaber darf alle, mit dem Besitz der Urkunde verbundenen Rechte ausüben. Sie werden meist in einem sehr kleinen Kreis gehandelt. - Stammaktien und Vorzugsaktien
Die Rechte der Aktionäre sind je nach Art der Aktien, die sie besitzen, unterschiedlich groß. Ein Stimmrecht in der Hauptversammlung haben nur die Inhaber von Stammaktien („Stämme“), wobei das Stimmrecht von der Höhe der Beteiligung abhängig ist. Besitzer von Vorzugsaktien („Vorzüge“) hingegen haben oft kein Stimmrecht. Sie genießen jedoch in aller Regel den Vorteil einer höheren Dividendenzahlung. Wird von „Aktien“ gesprochen, sind meist Stammaktien gemeint. Da viele Unternehmen in den letzten Jahren ihr Grundkapital vereinheitlicht haben, sind Vorzugsaktien seltener geworden.
Einfluss und Ertrag
Einfluss auf ihre Gesellschaft können Aktionäre bei den in der Regel ein Mal im Jahr tagenden
Hauptversammlungen ausüben. Die Hauptversammlung entscheidet über wichtige Schritte des
Unternehmens, wie z.B. Übernahmen oder Fusionen, aber auch über die Höhe der auszubezahlenden
Dividende. Weitere wichtige Aufgaben der Hauptversammlung sind die Wahl des Aufsichtsrates und
Entscheidungen über Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen). Das Stimmrecht bei der
Hauptversammlung wird entsprechend den Anteilen am Unternehmen ausgeübt. Uneingeschränkt gelten
diese Rechte allerdings nur für die Besitzer von so genannten Stammaktien. Der von der
Hauptversammlung gewählte Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Aktionäre. Er ist ein gesetzlich
vorgeschriebenes Kontrollorgan, zu dessen wesentlichen Aufgaben die Bestellung, Beratung und
Überwachung des geschäftsführenden Vorstandes sowie die Prüfung des Jahresabschlusses zählen. Der
Aufsichtsrat muss mindestens vier Mal im Jahr tagen. Der Vorstand der Aktiengesellschaft leitet die
Geschäfte der Gesellschaft und muss darüber dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstatten.
Die Dividende
Die Dividende ist der laut Beschluss der Hauptversammlung an die Aktionäre ausgeschüttete Gewinn.
Die Dividendenrendite ist eine Kennzahl für den prozentualen Anteil des ausbezahlten Gewinns einer
Aktiengesellschaft am Börsepreis. Die Höhe einer Dividendenrendite sagt allerdings nichts über die
Qualität eines Unternehmens aus. Viele höchst erfolgreiche Unternehmen reinvestieren einen
möglichst hohen Teil ihrer Gewinne in Forschung und Entwicklung und sind beim Ausschütten der
Dividende eher zurückhaltend – solche Entscheidungen einer Aktiengesellschaft werden als
Dividendenpolitik bezeichnet. Gelingt einem Unternehmen zum Beispiel auf diesem Weg die
Markteinführung innovativer Produkte, profitieren die Aktionäre zwar nicht von einer hohen
Dividende, aber vom steigenden Preis der Unternehmensaktien.