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Legende Market Phase Qualifier

E Handelsbeginn
O Eröffnungsauktion
i Aufrufphase
j Vor-Marktausgleichsphase
k Marktausgleichsphase
C Fortlaufender Handel
CA Fortlaufende Auktion
A Untertägige Auktion
q Vor-Aufrufphase
l Aufrufphase
m Vor-Marktausgleichsphase
n Marktausgleichsphase
F Schlussauktion
x Aufrufphase
y Vor-Marktausgleichsphase
z Marktausgleichsphase
B Zwischen den Auktionen
P Vorhandel
D Handelsschluss
V Vola-Unterbrechung
H Handelsunterbrechung
S Handelsaussetzung

private/professional user

Die Wiener Börse AG bietet Ihre Dienste für zwei Kundengruppen an – Professional und Private User.

Voraussetzung für den Zugang zu den Realtime Daten ist die Deklaration als Professional oder Private User.

Bitte kontrollieren Sie, welcher Kundengruppe Sie zugeordnet sind. Die Angabe der Kundengruppe bei der Bestellung ist verbindlich.


Private User:

Einzelperson, die WBAG-Daten ausschließlich für private Zwecke (zur Verwaltung des Privatvermögens) und nicht als Händler für die Allgemeinheit nutzt. Private User sind gegenwärtig bei keiner nationalen oder staatlichen Börse, Aufsichtsbehörde oder Berufsvereinigung als gewerbsmäßiger Wertpapierhändler oder Anlageberater registriert oder qualifiziert.
Private User gelten als Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes.
Private User sind verpflichtet, die WBAG unverzüglich zu informieren, wenn sich ihr Status als Private User ändert.


Professional User:

Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und ähnliche juristische Personen gelten als Professional User. Einzelpersonen oder juristische Personen und deren Angestellte, die Wertpapierdienstleistungen erbringen und/oder damit näher befasst sind, fallen nicht in die Kategorie der Private User.
Einzelpersonen und juristische Personen, die zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind oder bei einer Finanzaufsichtsbehörde (z.B. FMA (Österreich), BAWE (Deutschland), FSA (UK) oder andere IOSCO/FESCO Mitglieder) registriert oder in sonst einer dieser Funktionen qualifiziert sind, gelten als Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gelten alle natürlichen Personen, die Angestellte von derartigen juristischen Personen sind, hinsichtlich ihrer Berufspflichten ebenfalls als Wertpapierdienstleistungsunternehmen.