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KV im Hotel- und Gastgewerbe für zwei Jahre fixiert

30.04.2024, 13:35:00

2024 im Schnitt plus 8 Prozent: 6 Prozent ab 1. Mai, weitere 2 Prozent ab 1. November - Lohnerhöhung 2025 basierend auf Jahresinflation 2024 plus 1 Prozent

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Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe erhalten ab
Mai im Schnitt um 6 Prozent mehr Geld und ab November 2024 weitere 2
Prozent. Darüber hinaus wurde bereits eine Lohnerhöhung für 2025
vereinbart. Die Beschäftigten erhalten ab Mai 2025 die
Jahresinflation von 2024 plus ein Prozent. Zudem einigten sich die
Gewerkschaft vida und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf
einen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto ab 1. Mai 2025, wie sie in
einer Pressekonferenz bekanntgaben.
Neuerungen gibt es auch beim Rahmenkollektivvertrag für das
Hotel- und Gastgewerbe. Fixiert wurde in der Vereinbarung unter
anderem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest 12
Sonntage pro Jahr frei haben. Außerdem gibt es den
Nachtarbeitszuschlag künftig für alle Beschäftigten, die ab
Mitternacht noch arbeiten und nicht mehr, wie bisher, nur für
Beschäftigte der Hotellerie und Nachtgastronomie. Das Urlaubs- und
Weihnachtsgeld ist künftig in allen Bundesländern einheitlich
geregelt und die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt sich
von zwei Monaten auf einen Monat. Das Jubiläumsgeld kann künftig
wahlweise auch in Freizeit konsumiert werden.
Eine Reihe von Verbesserungen gibt es für Lehrlinge. Ab 1. Mai
2024 erhalten Lehrlinge im ersten Lehrjahr ein Lehrlingseinkommen in
Höhe von 1.000 Euro monatlich, im zweiten 1.120 Euro, im dritten
1.320 Euro und im vierten 1.420 Euro. Außerdem bekommen Lehrlinge
die ersten acht Sonntage im Lehrverhältnis frei, um den Übergang in
die Arbeitswelt zu erleichtern. Für eine Lehrabschlussprüfung mit
ausgezeichnetem oder gutem Erfolg gibt es eine Prämie von 250 bzw.
200 Euro. Ausgelernte Lehrlinge werden künftig sofort in die
Lohngruppe für Fachkräfte mit höherer Entlohnung eingestuft.
Das neue Lohnabkommen soll die Arbeit in der Hotellerie und der
Gastronomie, in der händeringend Personal gesucht wird, wieder
attraktiver machen und mehr Menschen zum Einstieg in die Branche
bewegen. Ende März waren heuer knapp 9.000 offene Stellen im
Tourismus beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet. Die Dunkelziffer
der offenen Stellen dürfte aber etwa doppelt so hoch sein.
"Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass wir nicht Menschen aus
Drittstaaten holen müssen, sondern dass wir den heimischen
Arbeitsmarkt nutzen", sagte vida-Bereichschef Berend Tusch bei der
Pressekonferenz am Dienstag. "Ich hoffe, dass wir von den 30.000
Menschen, die im Tourismus Arbeit suchen, einige gewinnen können,
weil wir die Lohn- und Rahmenbedingungen attraktiviert haben." Das
bekräftigten auch WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker und
WKÖ-Hotellerie-Obmann Johann Spreitzhofer, die in dem neuen
Lohnabkommen ein Signal sehen, mehr Menschen für die Branche zu
begeistern.
Zu den Verbesserungen aus Sicht der Arbeitgeber gehört etwa die
Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für Teilzeitbeschäftigte,
was den Ausgleich für Überstunden ohne Zuschläge erleichtert. Mit
Teilzeitbeschäftigten kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu
26 Wochen und bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit befristeten
Verträgen von bis zu 9 Monaten vereinbart werden.
Auch die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen soll sich
künftig flexibler gestalten. Befristete Verträge können einmalig um
bis zu vier Wochen und ohne Unterbrechung des
Durchrechnungszeitraums bis zu einem Zeitraum von maximal 9 Monaten
verlängert werden. Das erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt
künftig für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Probemonat,
eine einzelvertragliche Vereinbarung ist nicht mehr notwendig.
Der neue Rahmenkollektivvertrag und der
Kollektivvertragsabschluss gelten für etwa 76.000 Betriebe und rund
240.000 Beschäftigte. 6.460 Lehrlinge absolvieren laut Angaben der
WKÖ derzeit einen gastgewerblichen Lehrberuf.
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Quelle: APA, Meldungen der letzten 4 Wochen