19.06.2013 English Kontakt

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Specialist & Market Maker

Am 1. April 1999 wurde das Specialist- und Market Maker System an der Wiener Börse eingeführt, um zusätzliche Liquidität in den Handel zu bringen. Der Specialist hat wie ein Market Maker die Aufgabe, verbindlich kompetitive Kauf- und Verkaufsorders zu stellen und in Verbindung mit zusätzlichen Maßnahmen für eine intensivere Betreuung und Vermarktung der Titel und Produkte zu sorgen. Sowohl Specialist als auch Market Maker sind während einer bestimmten Zeit des Fortlaufenden Handels zur verbindlichen Nennung von An- und Verkaufspreisen (Quotes) verpflichtet, die zumindest die Market Maker-Mindestquotierungsmenge (Minimum Size) umfassen und innerhalb einer Preisspanne (Maximum Spread) liegen.

Ein Handelsmitglied, welches eine Specialist- bzw. Market Maker-Funktion übernommen hat, erfüllt seine Verpflichtung, wenn es:

  • durchschnittlich für ein Kalendermonat ≥ 65 % des täglichen Beobachtungszeitraumes seinen Quotierungsverpflichtungen hinsichtlich Minimum Size und Maximum Spread nachkommt,
  • an nicht mehr als 3 Handelstagen seinen Quotierungsverpflichtungen < 65 % des täglichen Beobachtungszeitraumes für den jeweiligen Handelstag nachkommt.

Als täglicher Beobachtungszeitraum wird die Zeit von 09:15 Uhr bis Handelsende eines jeden Handelstages herangezogen.

Bei einer Veränderung des ATX um +/- 3% zum Vortagesschlusskurs des ATX tritt für die als Specialist bzw. Market Maker verpflichteten Handelsteilnehmer in den Marktsegmenten equity market.at, other securities.at und derivatives market.at die Fast Market Regelung in Kraft – die betreffenden Quotierungsverpflichtungen werden von der Wiener Börse AG aufgehoben und etwaige Verfehlung für den betreffenden Handelstag nicht gewertet.

Erfüllt der Specialist bzw. Market Maker im Beobachtungsmonat seine Verpflichtung nicht, erfolgt eine Rückverrechnung von Transaktionsgebühren für den betroffenen Beobachtungsmonat auf Basis von Principal Gebühren.