Gebühren für Börsemitglieder
Für die Zulassung und Handelsmitgliedschaft werden sowohl am Kassa- als auch am Terminmarkt keine
Gebühren verrechnet.
Jährliche Benutzungsgebühr Kassamarkt
| Aktien | Anleihen | Sonstige | Mindest | Höchst | |
|---|---|---|---|---|---|
| Amtlicher Handel 1) | 0,50 bp | 0,16 bp | 0,16 bp | EUR 2.175 | EUR 10.750 |
| Geregelter Freiverkehr 1) | 0,25 bp | 0,08 bp | 0,08 bp | EUR 1.075 | EUR 5.450 |
| Dritter Markt als MTF
|
0,25 bp | 0,08 bp | 0,08 bp | EUR 725 | EUR 3.625 |
1) Basis sind Basispunkte (bp) vom Geldumsatz (1 bp entsprechend 1/10.000) des Börsemitgliedes in einem Kalenderjahr.
Market Makern, welche in mindestens zwei Instrumenten Market Maker Funktion übernehmen, werden für
die ersten 12 Kalendermonate ab Erwerb der Mitgliedschaft während dieses Zeitraums zuzuschreibende
Market Maker Transaktionsgebühren im Handel am Kassamarkt bis zu einem Höchstbetrag von EUR 7.250
refundiert.
Jährliche Benutzungsgebühr Terminmarkt
| Handelsteilnehmer | |
|---|---|
| Geschäftsgebühr
*Die Transaktionskosten werden gegen die Geschäftsgebühr bis zu einer Höhe von EUR 14.500 gegengerechnet. Sofern eine Mitgliedschaft am Kassamarkt besteht, entfällt die jährliche Geschäftsgebühr für den Terminmarkt. |
EUR 14.500 |
| Market Maker für mindestens zwei Basiswerte | 50 % von EUR 14.500 |
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