Rechtliche Grundlagen
Hinweis
Aufgrund zahlreicher Anfragen weisen wir auch an dieser Stelle darauf hin, dass die Änderungen der Handelsregelungen der Wiener Börse AG vom 10. Oktober 2008 auch unter Preise & Statistiken/Veröffentlichungen ersichtlich und veröffentlicht sind.
Übersicht
Aufgrund zahlreicher Anfragen weisen wir auch an dieser Stelle darauf hin, dass die Änderungen der Handelsregelungen der Wiener Börse AG vom 10. Oktober 2008 auch unter Preise & Statistiken/Veröffentlichungen ersichtlich und veröffentlicht sind.
Übersicht
Die Wiener Börse und das Börsegesetz
Die Wiener Börse ist die einzige Wertpapierbörse und zugleich die einzige allgemeine Warenbörse
Österreichs. Spezielle Börsen für landwirtschaftliche Produkte gibt es in Wien, Graz und Linz-Wels.
Das Börsewesen ist in Österreich durch das Börsegesetz 1989 (BGBl. Nr. 555/1989), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2012, geregelt.
Die Leitung und Verwaltung der Wiener Börse erfolgte bis 1998 durch die öffentlich-rechtliche Börsekammer, seit April 1998 wird die Wiener Börse von einem privaten Unternehmen verwaltet. Die Wiener Börse AG wird dabei in Teilbereichen (etwa der Zulassung von Finanzinstrumenten zum Amtlichen Handel und Geregelten Freiverkehr) als beliehenes Unternehmen behördlich tätig.
Die Börsegesetz-Novellen der letzten Jahre brachten maßgebliche Änderungen und Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen u.A.:
Seit der Börsegesetznovelle BGBl. I Nr. 60 vom 31. Juli 2007, die am 1.11.2007 in Kraft getreten ist, wird zwischen dem Betrieb geregelter Märkte und dem Betrieb Multilateraler Handelssysteme (MTF) unterschieden.
Ein geregelter Markt ist ein von einem Börseunternehmen im Inland oder einem Marktbetreiber in einem Mitgliedstaat betriebenes oder verwaltetes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems nach nicht-diskretionären Regeln in einer Weise zusammenführt, die gemäß den Regeln und System des Marktes zum Handel zugelassen wurden.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat ein Verzeichnis geregelter Märkte zu führen.
Geregelte Märkte sind in Österreich insbesondere der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr im Sinne des Börsegesetzes.
Der Betrieb geregelter Märkte in Österreich bedarf einer Konzession der FMA nach Börsegesetz.
Die Wiener Börse AG ist Börseunternehmen und verfügt über eine Konzession zum Betrieb geregelter Märkte.
Der Betrieb eines MTF ist eine Wertpapierdienstleistung, deren Erbringung einer Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde bedarf und grundsätzlich den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes unterliegt.
Der Betreiber eines geregelten Marktes ist jedoch auf Grundlage einer gesonderten Genehmigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde berechtigt, ein MTF zu betreiben (siehe § 2 Abs. 2a Börsegesetz).
Die Unterscheidung zwischen dem Betrieb geregelter Märkte und dem Betrieb Multilateraler Handelssysteme (MTF) hat zur Streichung der Bestimmung des § 69 Börsegesetz betreffend den Ungeregelten dritten Markt geführt, da dieser Markt nun als MTF gilt.
Die Wiener Börse AG als Börseunternehmen betreibt in Fortführung des Ungeregelten dritten Marktes gemäß § 69 Börsegesetz in der Fassung vor In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/2007 auf Grundlage von eigenen AGB´s, den „Bedingungen für den Betrieb des Dritten Marktes“, die mit Genehmigung der FMA aufgestellt wurden, das Multilaterale Handelssystem Dritter Markt.
Der Handel mit Finanzinstrumenten im Dritten Markt erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Finanzinstrumente, insbesondere die Emittentenpflichten, gelten für im Dritten Markt als MTF gehandelte Finanzinstrumente nicht.
Das Börsewesen ist in Österreich durch das Börsegesetz 1989 (BGBl. Nr. 555/1989), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2012, geregelt.
Die Leitung und Verwaltung der Wiener Börse erfolgte bis 1998 durch die öffentlich-rechtliche Börsekammer, seit April 1998 wird die Wiener Börse von einem privaten Unternehmen verwaltet. Die Wiener Börse AG wird dabei in Teilbereichen (etwa der Zulassung von Finanzinstrumenten zum Amtlichen Handel und Geregelten Freiverkehr) als beliehenes Unternehmen behördlich tätig.
Die Börsegesetz-Novellen der letzten Jahre brachten maßgebliche Änderungen und Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen u.A.:
- strafrechtliche Sanktionen für den Missbrauch von Insiderinformation (§ 48b BörseG) und Marktmanipulation (§ 48c) sowie
- Verpflichtung der Emittenten, geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen zu treffen (§82 Abs. 5 Z 3 BörseG sowie Emittenten-Compliance-Verordnung. Letztere ist verfügbar unter www.fma.gv.at)
- Verpflichtung der Emittenten zur Veröffentlichung kursrelevanter Informationen (§ 48d BörseG, nähere Informationen unter www.fma.gv.at)
- Erweiterung der Meldepflichten bei Änderungen bedeutender Beteiligungen an zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Aktien eines Emittenten (wenn Stimmrechte von 3 % - nur sofern in der Satzung des Emittenten vorgesehen, 4 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 35 %, 40 %, 45 %, 50 %, 75 % oder 90 % erreicht, überschritten oder unterschritten werden; §§ 91, 91a BörseG)
- Pflicht zur Erstellung von Zwischenberichten (§ 87 BörseG)
- Ermöglichung bzw. Erleichterung der Börsemitgliedschaft (Handelsteilnahme) für Unternehmen aus Drittstaaten (§ 15 BörseG)
Seit der Börsegesetznovelle BGBl. I Nr. 60 vom 31. Juli 2007, die am 1.11.2007 in Kraft getreten ist, wird zwischen dem Betrieb geregelter Märkte und dem Betrieb Multilateraler Handelssysteme (MTF) unterschieden.
Ein geregelter Markt ist ein von einem Börseunternehmen im Inland oder einem Marktbetreiber in einem Mitgliedstaat betriebenes oder verwaltetes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems nach nicht-diskretionären Regeln in einer Weise zusammenführt, die gemäß den Regeln und System des Marktes zum Handel zugelassen wurden.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat ein Verzeichnis geregelter Märkte zu führen.
Geregelte Märkte sind in Österreich insbesondere der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr im Sinne des Börsegesetzes.
Der Betrieb geregelter Märkte in Österreich bedarf einer Konzession der FMA nach Börsegesetz.
Die Wiener Börse AG ist Börseunternehmen und verfügt über eine Konzession zum Betrieb geregelter Märkte.
Der Betrieb eines MTF ist eine Wertpapierdienstleistung, deren Erbringung einer Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde bedarf und grundsätzlich den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes unterliegt.
Der Betreiber eines geregelten Marktes ist jedoch auf Grundlage einer gesonderten Genehmigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde berechtigt, ein MTF zu betreiben (siehe § 2 Abs. 2a Börsegesetz).
Die Unterscheidung zwischen dem Betrieb geregelter Märkte und dem Betrieb Multilateraler Handelssysteme (MTF) hat zur Streichung der Bestimmung des § 69 Börsegesetz betreffend den Ungeregelten dritten Markt geführt, da dieser Markt nun als MTF gilt.
Die Wiener Börse AG als Börseunternehmen betreibt in Fortführung des Ungeregelten dritten Marktes gemäß § 69 Börsegesetz in der Fassung vor In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/2007 auf Grundlage von eigenen AGB´s, den „Bedingungen für den Betrieb des Dritten Marktes“, die mit Genehmigung der FMA aufgestellt wurden, das Multilaterale Handelssystem Dritter Markt.
Der Handel mit Finanzinstrumenten im Dritten Markt erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel.
Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Finanzinstrumente, insbesondere die Emittentenpflichten, gelten für im Dritten Markt als MTF gehandelte Finanzinstrumente nicht.