Veröffentlichungen des Börseunternehmens
Gemäß § 4 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Börseunternehmens Wiener Börse AG werden
im Veröffentlichungsorgan die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Börseunternehmens und deren
Änderungen, alle sonstigen generellen Anordnungen des Börseunternehmens sowie alle für den
Börsehandel, für die Leitung und Verwaltung der Wiener Börse, die Leitung und Verwaltung geregelter
Märkte und für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems wichtigen Beschlüsse, Entscheidungen
und Tatsachen verlautbart.