Zulassung bzw. Einbeziehung
1. Börserechtliche Zulassung
1.1 Zulassungsvoraussetzungen nach Börsegesetz
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Geregelte Märkte
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|---|---|---|
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Amtlicher Handel
§ 66a BörseG |
Geregelter Freiverkehr
§ 68 BörseG |
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| Gesamtnominale | mind. EUR 2,9 Mio. | mind. EUR 725.000 |
| Publikumsstreuung | mind. Nominale EUR 725.000
(Nennwertaktien) |
mind. Nominale EUR 181.250
(Nennwertaktien) |
| Publikumsstreuung Stück | mind. 10.000 Stück
(Stückaktien) |
mind. 2.500 Stück
(Stückaktien) |
| Bestandsdauer | mind. 3 Jahre | mind. 1 Jahr |
| Jahresabschlüsse | der drei vorangegangenen
vollen Geschäftsjahre |
des vorangegangenen
vollen Geschäftsjahres |
| Prospekt | gemäß § 74 BörseG | gemäß § 74 BörseG |
Der Zulassungsantrag und das Zulassungsverfahren an der Wiener Börse
Im Zulassungsverfahren zum Amtlichen Handel und zum Geregelten Freiverkehr entscheidet das Börseunternehmen über Anträge auf Zulassung mittels Bescheid. Der Zulassungsantrag ist beim Börseunternehmen vom Emittenten schriftlich einzubringen und von einem Börsemitglied mitzufertigen. Dem Antrag sind unter anderem ein aktueller Firmenbuchauszug, eine aktuelle Satzung, die Emittenten-Compliance Richtlinie sowie ein gemäß § 74 BörseG gebilligter Prospekt in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.
1.2 Zulassungsfolgepflichten nach Börsegesetz
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Geregelter Markt
(Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr) |
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|---|---|
| Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten
(geprüft) |
spätestens 4 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes gemäß § 82 Abs 8 BörseG, Rechnungslegung
nach IFRS (im Falle eines Konzerns)
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| Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten | spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes gemäß § 82 Abs 8 BörseG,
Rechnungslegung nach IFRS (im Falle eines Konzerns) |
| Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen/
Quartalsberichten für das 1. und 3. Quartal |
Zwischenmitteilungen: spätestens 6 Wochen nach Ablauf des Berichtszeitraumes gemäß § 82 Abs 8
BörseG oder wahlweise
Quartalsberichte: spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes nach IFRS (im Falle eines Konzerns) |
| Ad-hoc Publizität | Ja, schriftliche Vorabmitteilung an Wiener Börse und FMA und Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 BörseG |
| Maßnahmen zur Verhinderung von
Insidergeschäften (Emittenten-Compliance-Verordnung) |
Ja, Verordnung der FMA |
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Directors' Dealing, Meldung von
Änderungen der Beteiligungen von Organmitgliedern und leitenden Angestellten an die FMA |
Ja, innerhalb von 5 Tagen nach Erreichen der Schwelle
von EUR 5.000 |
| Änderungen bedeutender Beteiligungen
(§ 93 BörseG) |
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 8 BörseG innerhalb von 2 Handelstagen |
| Aktienrückkaufprogramm
(§ 93 BörseG) |
Ja, unverzüglich gemäß § 82 Abs 8 BörseG |
| Dokument gemäß § 75a BörseG | Spätestens 20 Werktage nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses |
2. Einbeziehung in den Dritten Markt
Der Handel mit Finanzinstrumenten im Dritten Markt erfolgt nicht auf Grund einer formellen Zulassung zum Börsehandel. Die Anforderungen des Börsegesetzes betreffend zum Handel an einem geregelten Markt zugelassene Finanzinstrumente, insbesondere die Emittentenpflichten, gelten für im Dritten Markt als MTF gehandelte Finanzinstrumente nicht.
2.1 Voraussetzungen für die Einbeziehung
- Die Rechtsgrundlage des Emittenten und die Ausgabe der Aktien müssen dem Recht des Staates entsprechen, in dem er seinen Sitz hat oder in dem sonst die Ausgabe der Aktien erfolgt ist.
- Bei einer Privatplatzierung: Unternehmensbeschreibung, Jahresabschluss oder Geschäftsbericht
- Bei einem öffentlichen Angebot: gebilligter Prospekt gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG)
Der Antrag und das Verfahren über die Einbeziehung
Die Einbeziehung in den Dritten Markt erfolgt durch Beschluss der Geschäftsleitung des Börseunternehmens. Grundlage dafür ist ein schriftlicher Antrag eines Börsemitgliedes, eines Kreditinstitutes oder einer Wertpapierfirma. Dem Antrag sind unter anderem ein aktueller Firmenbuchauszug, eine aktuelle Satzung sowie im Falle eines öffentlichen Angebots ein nach dem KMG erforderlicher, gebilligter Prospekt bzw. im Falle einer Privatplatzierung eine Unternehmensbeschreibung, ein Jahresabschluss oder Geschäftsbericht anzuschließen.
2.2 Folgepflichten der Einbeziehung
- Änderungen der Rechtsgrundlage
- Änderungen des Firmenwortlautes
- Kapitalmaßnahmen
2.3 Handelsverfahren und Liquiditätsanbieter
| Handelsverfahren | Liquiditätsanbieter | |
|---|---|---|
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other securities
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Einmalige untertägige Auktion | Betreuer in der Auktion möglich |
|
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Fortlaufender Handel (mit Eröffnungs- und Schlussauktion) | mit Markt Maker |
3. Marktsegmente der Wiener Börse AG
3.1 Transparenz und Publizität nach Marktsegmenten
prime market
Die im prime market enthaltenen Emittenten sind vertraglich verpflichtet, über die geltenden Bestimmungen des Börsegesetzes hinausgehend erhöhte Transparenz-, Qualitäts- und Publizitätskriterien einzuhalten und erreichen dadurch eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Investoren.
| Wesentliche Voraussetzungen/Folgepflichten laut Börsegesetz und entsprechendes Regelwerk | |
|---|---|
| Zulassung | Amtlicher Handel oder Geregelter Freiverkehr* |
| Aktiengattung | Stammaktien* |
| Bestandsdauer | 3 Jahre, Jahresabschlüsse für die drei vorangegangenen Geschäftsjahre |
| Streuung der Aktien | Streubesitz über 25 % und Marktkapitalisierung mind. 20 Mio. EUR bzw. Streubesitz unter 25 % und Marktkapitalisierung über 40 Mio. EUR* |
| Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten (geprüft) | spätestens 4 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes,
Rechnungslegung nach IFRS |
| Veröffentlichung von
Halbjahresfinanzberichten |
spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes,
Rechnungslegung nach IFRS |
| Veröffentlichung von
Quartalsberichten für das 1. und 3. Quartal |
spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes,
nach IFRS (IAS 34)* |
| Ad-hoc Publizität | Anschluss an elektronisches Ad-hoc System* |
| Unternehmenskalender | 2 Monate vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bekanntzugeben* |
| Veröffentlichungs-Sprache | Deutsch und Englisch* |
| Corporate Governance Kodex | Jährlicher CG Bericht (§ 243b UGB) inkl. Verpflichtungserklärung* |
| Emissionsprospekt (§ 74 BörseG) | Veröffentlichung auf Website, für 1 Jahr ab Beendigung der Angebotsfrist* |
| Maßnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften (Emittenten-
Compliance-Verordnung) |
Ja |
| Directors‘ Dealings, Meldung von
Änderungen der Beteiligungen von Organmitgliedern und leitenden Angestellten an die FMA |
Ja |
| Änderungen bedeutender
Beteiligungen |
Ja |
| Handelsverfahren/
Liquiditätsbetreuer |
Fortlaufender Handel
Specialist-Pflicht, weitere Market Maker möglich |
* Gemäß dem prime market Regelwerk der Wiener Börse AG
mid market
Der mid market bietet Unternehmen mit geringerem Kapitalbedarf die Möglichkeit, Eigenkapital
über den Kapitalmarkt aufzunehmen. Das Unternehmen kann aus einer Zulassung zum Amtlichen Handel
oder Geregelten Freiverkehr bzw. einer Einbeziehung in den Dritten Markt als MTF wählen.
Wesentliches Merkmal ist die Funktion des Capital Market Coaches, der das Unternehmen vor und
während der Dauer der Zulassung bzw. Einbeziehung unterstützt.
| Wesentliche Voraussetzungen/Folgepflichten laut Börsegesetz und entsprechendes Regelwerk | ||
|---|---|---|
| Zulassung | Amtlicher Handel oder Geregelter Freiverkehr
|
Dritter Markt als MTF
|
| Aktiengattung | Stammaktien* | Stammaktien* |
| Bestandsdauer | Amtlicher Handel: 3 Jahre
Geregelter Freiverkehr: 1 Jahr |
1 Jahr* |
| Rechnungslegungsstandards | IFRS | Nationaler Rechnungslegungsstandard oder IFRS* |
| Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten (geprüft) bzw.
Jahresabschluss samt Lagebericht |
Jahresfinanzbericht spätestens 4 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes
Rechnungslegung nach IFRS |
Jahresabschluss samt Lagebericht innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums* |
| Veröffentlichung von
Halbjahresfinanzberichten bzw. Zwischenberichten für das 1. Halbjahr |
Halbjahresfinanzbericht spätestens 2 Monate
nach Ablauf des Berichtszeitraumes Rechnungslegung nach IFRS |
Zwischenberichte für das
1. Halbjahr innerhalb von 3 Monaten nach Ende des ersten Halbjahres* |
| Veröffentlichung von
Zwischenmitteilungen/ Quartalsberichten für das 1. und 3. Quartal |
Zwischenmitteilungen: spätestens 6 Wochen
nach Ablauf des Berichtszeitraumes oder wahlweise Quartalsberichte: spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes nach IFRS (IAS 34) |
Nein |
| Pflicht zur Bekanntgabe von
preisrelevanten Unternehmens- Informationen |
Ad-hoc-Publizitätspflicht | Veröffentlichung von preisrelevanten Unternehmensinformationen* |
| Unternehmenskalender | Ja* | Ja* |
| Veröffentlichungs-Sprache | Deutsch für Emittenten mit Sitz und Zulassung nur in Österreich | Deutsch oder Englisch |
| Maßnahmen zur Verhinderung von
Insidergeschäften (BörseG, Emittenten-Compliance-Verordnung) |
Ja | Nein |
| Directors‘ Dealings, Meldung von Änderungen der Beteiligungen von Organmitgliedern und leitenden Angestellten an die FMA | Ja | Nein |
| Änderungen bedeutender
Beteiligungen |
Ja | Nein |
| Jährliches Informationsgespräch
mit CMC |
Ja* | Ja* |
| Handelsverfahren/
Liquiditätsbetreuer |
Fortlaufender Handel mit Market Maker
Einmalige untertägige Auktion: Betreuer verpflichtend Capital Market Coach-Pflicht* |
Fortlaufender Handel mit Market Maker
Einmalige untertägige Auktion: Betreuer verpflichtend Capital Market Coach-Pflicht* |
* Gemäß dem mid market Regelwerk der Wiener Börse AG
standard market
In den standard market werden alle Aktien einbezogen, die zum Amtlichen Handel oder zum
Geregelten Freiverkehr zugelassen sind, jedoch nicht die Kriterien des prime market erfüllen. Für
eine Notiz sind keine zusätzlichen Transparenz- & Publizitätspflichten über das Börsegesetz
hinaus zu erfüllen.
| Wesentliche Voraussetzungen/Folgepflichten laut Börsegesetz | |
|---|---|
| Zulassung | Amtlicher Handel oder Geregelter Freiverkehr |
| Aktiengattung | Stammaktien, Vorzugsaktien |
| Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten | spätestens 4 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes,
Rechnungslegung nach IFRS |
| Veröffentlichung von
Halbjahresfinanzberichten |
spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes,
Rechnungslegung nach IFRS |
| Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen/
Quartalsberichten für das 1. und 3. Quartal |
Zwischenmitteilungen: spätestens 6 Wochen nach Ablauf des Berichtszeitraumes oder wahlweise Quartalsberichte: spätestens 2 Monate nach Ablauf des Berichtszeitraumes nach IFRS (IAS 34) |
| Ad-hoc Publizität | Ja |
| Veröffentlichungs-Sprache | Deutsch für Emittenten mit Sitz und Zulassung nur in Österreich |
| Maßnahmen zur Verhinderung von
Insidergeschäften (BörseG, Emittenten- Compliance-Verordnung) |
Ja |
| Directors‘ Dealings, Meldung von
Änderungen der Beteiligungen von Organmitgliedern und leitenden Angestellten an die FMA |
Ja |
| Änderungen bedeutender
Beteiligungen |
Ja |
| Handelsverfahren/
Liquiditätsbetreuer |
Fortlaufender Handel: mit Market Maker
Einmalige untertägige Auktion: Betreuer in der Auktion möglich |