FAQ
Warum soll ich mit meinem Unternehmen überhaupt an die Börse gehen?
Der Hauptgrund für einen Börsegang ist natürlich die Beschaffung von Eigenkapital. Ein positiver
Nebeneffekt ist zudem ein hohes Maß an Medieninteresse und ein gesteigertes Vertrauen von Kunden
und Geschäftspartnern.
Die Vorteile:
- Durch eine bessere Eigenkapitalausstattung wird Ihre Position gegenüber Fremdkapitalgebern gestärkt
- Höherer Bekanntheitsgrad sowohl im In- als auch Ausland
- Das frische Eigenkapital kann für ein rascheres Wachstum verwendet werden
- Der Börsegang bringt Ihnen einen deutlichen Imagezuwachs
- Flexible Beteiligungspolitik durch Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter und Management
Ich interessiere mich an einer Notierung an der Wiener Börse. Wo finde ich Informationen?
Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zu Verfügung. Rufen Sie uns unter +43 1 531 65 - 269 (Fr. Barbara Dorfmeister) an.
Ich überlege ein Listing an der Wiener Börse. Gibt es eine Vorschrift für die Mindestbestandsdauer meines Unternehmens?
Details unter: Zulassung und Listing an der Wiener Börse AG
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen für eine Aufnahme in den prime market erfüllen?
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum prime market.
Wie groß muß der Mindestumsatz meines Unternehmens sein?
Welche Vorteile bietet ein Börsegang an der Wiener Börse für österreichische Unternehmen?
Das sagen die Unternehmen:
- Eine Notierung an der Wiener Börse bringt Nähe zu Investoren und Analysten und schafft Vertrauen durch persönliche Kontakte mit dem Management.
- Ihr Unternehmen hat bessere Möglichkeiten in die führenden Indizes einbezogen zu werden.
- Besser ein großer Fisch in einem kleinen Teich als umgekehrt.
- Eine Notierung am Heimatmarkt ist ein Qualitätszeichen für internationale institutionelle Investoren.
- Der höhere Bekanntheitsgrad in Österreich führt beispielsweise zu höherer Medienpräsenz.
Wie lange dauert die Vorbereitung und der eigentliche Börsegang?
Wieviel kostet ein Börsegang an der Wiener Börse
Der finanzielle Aufwand für eine Börseeinführung setzt sich aus den Kosten der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, Kapitalerhöhung(en) und externe Beratung (z.B. Rechtsanwalt, PR-Agentur) zusammen. Den größten Ausgabenposten stellt allerdings die Provision der Emissionsbank für die Plazierung dar. Grundsätzlich kann man die Gesamtkosten einer Emission mit etwa 5 – 10 % des Emissionsvolumens ansetzen. Die Kosten für die Zulassung an der Wiener Börse machen nur einen Bruchteil der Gesamtkosten aus. Die Details zu den Zulassungskosten finden Sie in der Gebührenordnung der Wiener Börse AG als PDF-File zum Downloaden.
- Gebührenordnung der Wiener Börse (PDF-File 343 KB)