Die Hauptakteure am Kapitalmarkt sind die Kapitalnachfrager (Unternehmen bzw. die öffentliche Hand), die Investitionsvorhaben finanzieren möchten und dazu Wertpapiere emittieren („begeben”), sowie die Kapitalanbieter (Anleger), die ihr Geld gewinnbringend anlegen wollen und daher diese Wertpapiere erwerben („zeichnen”). Die Börse organisiert den Markt unter gesetzlicher Aufsicht. Das Zusammentreffen der Kapitalanbieter und -nachfrager wird schließlich durch Vermittler erleichtert, die als Händler, Berater und Abwickler tätig sind.

Die Kapitalnachfrager

Ein wichtiger Kapitalnachfrager auf dem österreichischen Kapitalmarkt ist die öffentliche Hand. Vor allem der Bund finanziert einen großen Teil seiner öffentlichen Ausgaben – wie etwa Investitionen in die Infrastruktur – über die Ausgabe von Anleihen, beispielsweise Bundesanleihen mit verschiedenen Laufzeiten. Der Bund hat damit auch die notwendigen Mittel, um positiv auf die Konjunktur und die Beschäftigung in unserer Volkswirtschaft einzuwirken. Banken nehmen in Form von Anleihen große Summen an Geld auf, um damit die eigene Geschäftstätigkeit zu finanzieren (z. B. Kreditvergabe). Andere wichtige Kapitalnachfrager sind Unternehmen, die sich durch einen Gang an die Börse zusätzliches Kapital für Investitionen verschaffen möchten.

Die Kapitalanbieter

Die Kapitalanbieter auf dem Kapitalmarkt können sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren sein. Institutionelle Investoren sind Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Finanzinstitute und sonstige Unternehmen, die das von ihnen verwaltete Kapital gewinnbringend veranlagen.

Die Vermittler

Zwischen den Kapitalanbietern und Kapitalnachfragern stehen die Vermittler, Händler, Berater und Abwickler, die so genannten Intermediäre. Die Hauptgruppe der Intermediäre sind Banken, die mit ihren Wertpapierspezialisten die Anleger bei ihrer Veranlagungsentscheidung unterstützen. Beratung und Handel liegen in ihrer Hand.

Die gesetzgebenden und überwachenden Institutionen

Der rechtliche Rahmen für die Kapitalmarktakteure wird einerseits durch nationale Regelungen (insbesondere Gesetze, Verordnungen, aber auch freiwillige Verhaltensstandards wie den Corporate Governance Kodex) und andererseits durch Regelungen auf internationaler Ebene, insbesondere durch Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union, vorgegeben. Das Finanzministerium nimmt an der Gestaltung dieses Rahmens im Wege von Gesetzesentwürfen und Verordnungen teil. Überwacht wird das Geschehen auf dem Kapitalmarkt durch die Finanzmarktaufsicht (FMA).

Tipp: Erklärvideos

Auf den Punkt gebracht: Unsere Videos erklären die Börse als Marktplatz, den Weg an die Börse & wie in Wertpapiere veranlagt wird.

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