Das Order-Transaktions-Verhältnis (OTR = order-to-trade ratio) beschreibt das Verhältnis zwischen Eingabe, Änderung sowie Löschung von Aufträgen (orders/quotes) und ausgeführten Transaktionen.

Gemäß MiFID II RTS 9 Artikel 2 (DelVO (EU) 2017/566) sind Handelsplätze verpflichtet, das Verhältnis zwischen nicht ausgeführten Aufträgen und Geschäften (order-to-trade ratio), die von den Handelsteilnehmern in das Handelssystem eingegeben werden, für jedes Finanzinstrument zu berechnen. Die Berechnung hat gemäß RTS 9 Artikel 3 („Methodik“) folgende zwei Werte zu umfassen:

  • Transaktionsbasierte OTR (Number based OTR)
  • Volumensbasierte OTR (Volume based OTR)

Die OTR-Bestimmung muss von den Handelsteilnehmern an jedem Handelstag und für jedes Finanzinstrument eingehalten werden.

Die Parameter für die transaktionsbasierte und volumensbasierte OTR sind nach Asset-Klasse, Segment und Konto festgelegt.

Transaktionsbasierte OTR (Gesamtanzahl an Aufträgen/Gesamtvolumen an Gesamtanzahl + Floor) - 1

AssetklasseSegmentLimit M1Limit A1Limit P1
EquitiesAustrian Market50.0005.00030.000
Global Market250.00010.00050.000
ETFs 250.00010.00050.000
Bonds 100.0005050
Certificates & Warrants 500.0005050

Volumensbasierte OTR (Gesamtvolumen an Aufträgen/Gesamtvolumen an Geschäften + Floor) - 1

AssetklasseSegmentLimit M1Limit A1Limit P1
EquitiesAustrian Market1.000.000100.000100.000
Global Market1.000.000100.000100.000
ETFs 1.000.000100.000100.000
Bonds 1.500.000100.000100.000
Certificates & Warrants 1.000.000100.000100.000

Ein Verstoß tritt dann auf, wenn zumindest eine der beiden OTR in einem Finanzinstrument den maximal zulässigen Wert überschreitet. Ein Verstoß hat zur Folge, dass vom betroffenen Handelsteilnehmer eine „excessive usage fee“ eingehoben wird. Jede Verletzung der definierten OTR-Parameter in einem Finanzinstrument erzeugt einen „OTR Violations Report“ und wird dem jeweiligen Handelsteilnehmer am Report-Server zur Verfügung gestellt.

Die OTR-Parameter werden jährlich von der Wiener Börse überprüft und – nach Abstimmung mit der österreichischen Finanzmarktaufsicht – gegebenenfalls angepasst. Eine etwaige Anpassung wird zeitgerecht kommuniziert und veröffentlicht.

1 M = Liquidity Provider (z.B. Market Maker), P = Proprietary (Eigenhandel), A = Agent (Kundenhandel)