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Wiener Börse startet mit neuem mid market für Klein- und Mittelbetriebe

(Wien) Die Wiener Börse startet Mitte Juni mit dem mid market, einem neuen Segment vor allem für kleine und mittlere Unternehmen mit einem geringeren Kapitalbedarf. Der mid market wartet mit zwei Besonderheiten auf: Erstens ermöglicht es den Unternehmen, sich innerhalb des neuen Segments zwischen einem Listing im Geregelten Markt oder im Ungeregelten Markt zu entscheiden. Zweitens muss jedes Unternehmen, das sich in den mid market aufnehmen lassen will, verpflichtend einen (CMC) ernennen. Der CMC stellt die grundsätzliche Eignung des Unternehmens für den mid market fest, unterstützt das Unternehmen beim Börsegang und steht dem Unternehmen auch bei seinem „Leben an der Wiener Börse“ zur Seite. Diese Maßnahmen sollen Qualität sicherstellen und Liquidität am mid market fördern. Starten wird der mid market mit der Umreihung der Binder + Co AG und der Hutter & Schrantz Stahlbau AG, die derzeit im Segment „other listings“ gelistet sind.

„Es gibt in Österreich einen steigenden Bedarf und damit einen Markt für kleinere Finanzierungen über den Kapitalmarkt. Wir sind vom Potenzial des Marktes überzeugt, wir haben schon von einigen Unternehmen Interessensbekundungen erhalten“, meint Dr. Heinrich Schaller, Mitglied des Vorstandes des Wiener Börse AG. Aber auch bereits notierte Unternehmen aus anderen Segmenten können im mid market eine neue Kapitalheimat finden. „Dem mid market kommt künftig eine zentrale Rolle an der Wiener Börse zu. Als „Markt der Mitte“ ermöglicht er einerseits Unternehmen aus anderen Segmenten durch Umreihung eine Aufwertung, andererseits ist der mid market als Sprungbrett in den prime market, ins Premium-Segment der Wiener Börse, zu verstehen“, so Schaller. Mittelfristiges Ziel für alle im mid market gelisteten Unternehmen ist die Weiterentwicklung in den prime market.

"Die Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft und tragen wesentlich zu ihrem Wachstum bei. Allerdings leiden vor allem kleinere Betriebe überwiegend unter Eigenkapitalmangel. Die Wirtschaftskammer bemüht sich deshalb seit Jahren, die Eigenkapitalquote - etwa durch die erreichte Begünstigung nicht entnommener Gewinne -  zu erhöhen sowie die KMU-Finanzierung laufend zu verbessern. Die Gründung des neuen Segments an der Wiener Börse zielt in dieselbe Richtung, verbreitert die Auswahl an zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten und wird von uns daher voll und ganz unterstützt", betont Dr. Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich. 
 
Auch der Kapitalmarktbeauftragte der Bundesregierung Dr. Richard Schenz begrüßt die Schaffung des neuen Börsesegments: „Damit wird österreichischen KMU eine neue attraktive Möglichkeit eröffnet, bei der Eigenkapitalaufbringung vom gestärkten österreichischen Kapitalmarkt zu profitieren".

Kriterien für die Aufnahme in den mid market

„Mit dem mid market tragen wir der Vielfalt der Unternehmen mit einem geringeren Finanzierungsbedarf Rechnung und verzichten daher auf die Vorschreibung bestimmter Größenkriterien“ , meint Dr. Michael Buhl, Mitglied des Vorstandes der Wiener Börse AG. Konkret werden keine Mindestbestimmungen hinsichtlich des Emissionsvolumens oder der Mindestkapitalisierung im Streubesitz festgelegt. Wesentlichstes Merkmal im mid market ist die Funktion des CMC, der das Unternehmen vor und während seiner Börsenotiz unterstützt. Verantwortlich für die Einhaltung der Primär- und Sekundärmarktpflichten ist der Emittent. Das Unternehmen muss seinen Jahresabschluss, Halbjahresberichte und seinen Unternehmenskalender veröffentlichen. Bei einer Notiz im Ungeregelten Dritten Markt steht es den Unternehmen offen, weiterhin nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren und durch den Verzicht auf die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS Zeit und Kosten zu sparen.

Auch bei den Zulassungsvoraussetzungen hat die Wiener Börse bewusst keine Einschränkungen vorgenommen. In jedem Fall gelten die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Zulassung und Folgepflichten gemäß Börsegesetz. Als Zulassungsdokument muss im Geregelten Markt und bei einem öffentlichen Angebot im Ungeregelten Markt ein von der Finanzmarktaufsicht gebilligter Prospekt eingereicht werden. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Kriterien für die Aufnahme in den mid market und die Folgepflichten im Überblick.

Kriterien für die Aufnahme in den mid market

 

 Geregelter Markt
(Amtlicher Handel, Geregelter Freiverkehr)
Ungeregelter Markt
(Dritter Markt)
Mindestkapitalisierung des StreubesitzesKein MindesterfordernisKein Mindesterfordernis
AktiengattungNur StammaktienNur Stammaktien
Mindestdauer des Bestehens
des Unternehmens
Amtlicher Handel: drei Jahre
Geregelter Freiverkehr: ein Jahr
Ein Jahr
EmissionsbegleiterCapital Market Coach (CMC)Capital Market Coach (CMC)

 

Transparenzkriterien im mid market 

 

 Geregelter Markt
(Amtlicher Handel, Geregelter Freiverkehr)
Ungeregelter Markt
(Dritter Markt)
JahresabschlussVeröffentlichung innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des BerichtszeitraumsVeröffentlichung innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums
HalbjahresberichteVeröffentlichung innerhalb von zwei Monaten nach Ende des ersten HalbjahresVeröffentlichung innerhalb von drei Monaten nach Ende des ersten Halbjahres
Zwischenmitteilungen
(für das 1. und 3. Quartal)
JaNein
UnternehmenskalenderVeröffentlichung eines UnternehmenskalendersVeröffentlichung eines Unternehmenskalenders
RechnungslegungsstandardIFRSNationaler Rechnungslegungs-standard oder IFRS
SpracheDeutschDeutsch oder Englisch
Pflicht zur Bekanntgabe von kursrelevanten InformationenJaJa

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Ansprechpartner

Mag. Henriette Lininger
Abteilungsleiterin Akquisition & Vertrieb

Tel. +43 1 531 65-156

Barbara Dorfmeister
IPO-Akquisition

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